Wie kann ich in meiner Situation am besten und schnellsten ausziehen?

8. Januar 2025 12:04 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich bin aktuell in einer ungünstigen Situation und das schon seit geraumer Zeit. Das war bisher erträglich, allerdings ist es mittlerweile überhaupt nicht mehr erträglich und da hilft auch kein Urlaub mehr usw. Ich fasse mich kurz: ich habe nachts gewisse Störfaktoren (Glocke, Nachbar, um mal einige zu nennen) und die stören meinen Schlaf erheblich. Ohrstöpsel bringen da leider nichts mehr. Ich stehe nachts 3-4 mal von diesen und anderen Störgeräuschen auf und kann das echt nicht mehr.

Daher möchte ich hier weg (WG kommt nicht infrage) und wie vor dem Umzug (vor 5 Jahren) endlich in Ruhe ausschlafen können. Ich selbst bin Student und beziehe BAföG. Die Förderung geht max. bis Februar nächsten Jahres. Ungefähr dann wäre ich auch mit dem Bachelor durch und würde mit dem Master beginnen.

Frage ist jetzt, wie das mit der Finanzierung aussieht. Würde das BAföG-Amt die Miete übernommen (falls ja, bis wie viel Euro, falls es da eine Grenze gibt)? Wie sieht das doch aus, falls das Studium länger dauern sollte, könnte ich dann Bürgergeld o.ä. (z.B. Wohngeld) beziehen, um die Wohnung weiterhin finanzieren zu können? Oder wie sieht das aus, falls ich nach einem Jahr Master merken sollte, das ist nichts für mich? Kann ich dann Bürgergeld o.ä. beziehen, bis ich einer Arbeit nachgehe und dann, wie die meisten, mit dem Vollzeitjob die Miete bezahle?

Irgendwie muss ich das hinbekommen, weil auf Dauer wird hier in diesem Drecksloch meine Psyche kaputtgehen

8. Januar 2025 | 13:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Wie kann ich in meiner Situation am besten und schnellsten ausziehen?"

Das dürfte sinnvollerweise so am besten gelingen:

1. Neue bezahlbare und Ihren Ansprüchen genügende Wohnung finden und Mietvertrag unterzeichnen

2. Alte Wohnung wirksam so kündigen, dass keine Doppelmiete anfällt

3. Alle anfallenden Formalien und Abläufe so regeln, dass es später nicht deswegen stressig wird

4. Umziehen, wobei Sie die Umzugskosten allein werden tragen müssen


Frage 2:
"Frage ist jetzt, wie das mit der Finanzierung aussieht. Würde das BAföG-Amt die Miete übernommen (falls ja, bis wie viel Euro, falls es da eine Grenze gibt)?"

Das BAföG deckt grundsätzlich den Lebensunterhalt während des Studiums, und es gibt auch einen Anteil für Unterkunftskosten. Die Höhe der Unterkunftskosten, die durch BAföG übernommen werden, sind pauschaliert, was in § 13 BAföG geregelt ist. Die Höhe der Pauschale beträgt derzeit 380 €.

Weitergehende nützliche Hinweise dazu finden Sie u.a. unter:

https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/marktanalysen/studentisches-wohnen-die-lage-spitzt-sich-zu_84324_468404.html


Frage 3:
"Wie sieht das doch aus, falls das Studium länger dauern sollte, könnte ich dann Bürgergeld o.ä. (z.B. Wohngeld) beziehen, um die Wohnung weiterhin finanzieren zu können?"

Der Bezug von Wohngeld wäre dann grundsätzlich möglich, der Bezug von Bürgergeld nicht, da Studenten wegen § 7 V SGB II grundsätzlich nicht leistungsberechtigt sind. In Härtefällen kommt womöglich eine darlehnsweise Übernahme der Kosten in Betracht, § 27 SGB II.



Frage 4:
"Oder wie sieht das aus, falls ich nach einem Jahr Master merken sollte, das ist nichts für mich? Kann ich dann Bürgergeld o.ä. beziehen, bis ich einer Arbeit nachgehe und dann, wie die meisten, mit dem Vollzeitjob die Miete bezahle?"

Sobald Sie nicht mehr in einem Studium eingeschrieben sind, sind Sie für den Arbeitsmarkt voll verfügbar und können dann selbstverständlich bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Bürgergeld beantragen.


Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-



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