Kindergeld -Rückforderung

2. Januar 2025 09:51 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren ,
bezüglich einer Kindergeld-Rückforderung habe ich eine Frage und hoffe auf Hilfe .
Ich bin 2022 zu meinem Lebenspartner nach Norwegen gezogen,mein Sohn,der volljährig ist,jedoch in Deutschland geblieben ,da er sich in Ausbildung befindet .
Ich habe den Fehler begangen ,nur die Kontonummer bei der Kindergeldkasse zu ändern,das mein Sohn das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommt . Jetzt weiß ich,das wir einen neuen Antrag hätten stellen müssen .
Durch diesen Fehler bekam ich eine Rückzahlungsaufforderung der Kindergeldkasse von circa 4500 Euro .Nicht nur das es mich in finanzielle Schwierigkeiten brachte und bringt ,sondern auch meinen Sohn ,da die Kindergeldkasse die Zahlung an ihn eingestellt hatte,bis er das Kindergeld neu ,auf seinen Namen beantragt hatte.
Die Kindergeldkasse hat dieses an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und daraufhin musste ich mich erneut erklären .
Die Staatsanwaltschaft hat mir jedoch aufgrund meiner Stellungnahme und Abmeldebescheiniging aus Deutschland keine weiteren Konsequenzen bescheinigt,außer Zahlung einer Strafgebühr von 600 Euro ,die ich an die Staatsanwaltschaft bis Februar 2025 zahlen muss ! Außerdem hat die Staatsanwaltschaft die von der Kindergeldkasse geforderte Summe von über 4000 Euro auf 2150 Euro reduziert ,da ich laut Abmeldebescheinigung länger in Deutschland gemeldet war ,als mir die Kindergeldkasse unterstellt.
Das Schreiben der Staatsanwaltschaft hatte ich am 14. August per Brief ,sowohl an den Sachbearbeiter der Kindergeldkasse ,als auch an die Famlienkasse Inkasso gesendet . Bis heute habe ich keine Reaktion darauf erhalten ,sondern nur Mahnungen zur Zahlung der über 4000 Euro .Desweiteren teilte ich der Kindergeldkasse Inkasso im August 2024 mit ,das ich in Norwegen beruflich bislang nur eine 10% Stellung habe und von meinem Lebenspartner abhängig bin,deshalb bat ich um Ratenzahlung . Bis heute habe ich auch darauf keine Antwort erhalten.
Am 20.12. 2024 kam nun die nächste Mahnung zur Zahlung von 4000 Euro ,mit Zahlungsfrist 19.12.2024 .
Ich erhalte weder per Post oder E-Mail Antwort von der Kindergeldkasse ,sämtliche Schreiben werden ignoriert.
Ich habe seit August 2024 bereits 1000 Euro an die Inkasso der Kindergeldkasse überwiesen ,im August mein Urlaubsgeld in Höhe von 500 Euro und bis einschließlich heute ,100 Euro monatlich .
Meine Frage ist ,was kann ich tun ? Und welche Summe der Rückforderung ist bindend ? Die von der Staatsanwaltschaft festgelegte oder die von der Familienkasse geforderte?
Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe .
Mit freundlichen Grüßen Madeleine Dieckmann

2. Januar 2025 | 10:26

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


verbehaltlich der Prüfung aller Unterlagen wird man vermutlich von dem Betrag ausgehen müssen, den die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Aber das ist wirklich eher eine reine Vermutung, da man beide Berechnungen und auch den Rückforderungsanspruch so nicht kennt.

Sie sollten dann den von der Staatsanewaltschaft festgelegten betrag in Raten zahlen und danach mit Hinweis auf die Berechnung der Staatsanwaltschaft die weiteren Zahlungen ablehnen. Das sollten Sie sowohl dem Inkasso als auch der Kasse selbst dann mitteilen.


Sie müssten dann warten, ob und wie die Kasse weiter vorgeht und gegen mögliche Feststetzungsbescheide dann frsitgerecht Rechtsmittel einlegen.


Problematisch wäre es, wenn es schon Bescheide gibt, die nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist von Ihnen angefochten worden sind, da dann diese Bescheide bestandskräftig geworden sind. Denn sollte es solche bestandskräftige Rückforderungsbescheide geben, wären die dortigen Zahlen zunächst verbindlich, sodass dann ggfs. noch über eine Wiedereinsetzung eine Klage möglich wäre. Aber dazu muss mann alle Unterlagen kennen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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