Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Frage zur maximal zulässigen Arbeitszeit und dem Anspruch auf Zeitausgleich ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt, insbesondere in § 3. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
1. Werktage und Berechnung der Arbeitszeit:
- Das Gesetz bezieht sich auf Werktage, die von Montag bis Samstag zählen, also sechs Tage pro Woche. Das bedeutet, dass die maximale wöchentliche Arbeitszeit ohne Ausgleich 48 Stunden beträgt (6 Tage x 8 Stunden).
- Bei einer 5-Tage-Woche, wie sie häufig in Büro-Arbeitsverhältnissen vorkommt, kann die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt höher als acht Stunden sein, solange der Durchschnitt von acht Stunden werktäglich über den Ausgleichszeitraum eingehalten wird.
2. Verlängerung der Arbeitszeit:
- Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden werktäglich verlängert werden, was bei sechs Werktagen theoretisch 60 Stunden pro Woche ergibt. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn der Ausgleich innerhalb des genannten Zeitraums erfolgt.
- Bei einer 5-Tage-Woche könnte dies bedeuten, dass an einzelnen Tagen mehr als acht Stunden gearbeitet wird, solange der Durchschnitt von acht Stunden werktäglich über den Ausgleichszeitraum nicht überschritten wird.
3. Anspruch auf Zeitausgleich:
- Wenn der Elektriker in Ihrem Beispiel über einen längeren Zeitraum täglich 9,5 Stunden arbeitet, ergibt sich ein Anspruch auf Zeitausgleich, um den Durchschnitt von acht Stunden werktäglich einzuhalten. Dies bedeutet, dass er in anderen Wochen entsprechend weniger arbeiten müsste, um den Durchschnitt auszugleichen.
- Der Anspruch auf Zeitausgleich ergibt sich nicht automatisch aus der Überschreitung der vertraglichen 40 Stunden, sondern aus der Notwendigkeit, den gesetzlichen Durchschnitt von acht Stunden werktäglich einzuhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Danke Herr Dr. Ahmadi,
das hilft mir sehr weiter.
Top Antwort.
Sehr gerne.