Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
In Ihrem Fall stellt sich die Frage, ob der Kurierdienst für die Verzögerungen haftbar gemacht werden kann, die durch Zollinspektionen verursacht wurden. Hier sind einige rechtliche Überlegungen:
1.
Vertragliche Regelungen:
AGB des Kuriers: Oftmals schließen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Kurierdiensten die Haftung für Verzögerungen aus, die durch höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen verursacht werden.
Es wäre wichtig, die AGB des Kuriers zu prüfen, um festzustellen, ob solche Ausschlüsse enthalten sind.
2.
Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen:
Höhere Gewalt: Verzögerungen durch Zollinspektionen könnten als höhere Gewalt angesehen werden, da der Kurierdienst darauf keinen direkten Einfluss hat. In solchen Fällen ist eine Haftung des Kuriers in der Regel ausgeschlossen.
3.
Behördliche Maßnahmen: Wenn die Verzögerung auf behördliche Maßnahmen zurückzuführen ist, könnte dies ebenfalls die Haftung des Kuriers ausschließen, sofern dies in den AGB entsprechend geregelt ist.
II.
Mögliche Ansprüche
1.
Vertragliche Ansprüche: Sollten die AGB keine klare Regelung enthalten oder unwirksam sein, könnten Sie prüfen, ob vertragliche Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug bestehen.
2.
Schadensersatz: Ein Anspruch auf Schadensersatz könnte bestehen, wenn der Kurierdienst seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, z.B. durch mangelnde Kommunikation oder unzureichende Bemühungen, die Verzögerung zu beheben.
III.
Handlungsempfehlungen
1.
AGB prüfen: Überprüfen Sie die AGB des Kuriers auf Haftungsausschlüsse und Regelungen zu Verzögerungen.
2.
Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen, die den Verlauf und die Kommunikation mit dem Kurierdienst betreffen.
3.
Frist setzen: Setzen Sie dem Kurierdienst schriftlich eine Frist zur Klärung der Situation und zur Bereitstellung von Informationen über den Verbleib der Sendungen.
4.
Rechtliche Schritte: Sollten die Frist und weitere Bemühungen erfolglos bleiben, könnten rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden, um mögliche Ansprüche durchzusetzen.
IV.
Es ist wichtig, die spezifischen Umstände und vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen, um die Erfolgsaussichten einer Haftungsklage zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: