Ich habe mit einem Freund im Jahr 2005 zu gleichen Teilen ein Grundstück gekauft und dieses mit einer kleinen Halle bebaut. Die Bauarbeiten waren Ende 2006 abgeschlossen. Im Jahr 2011 verstarb mein Freund. Im Mai 2013 habe ich die Teilfläche des verstorbenen Freundes dann erworben. Somit bin ich seit 2013 alleiniger Eigentümer der Immobilie.
Im Jahr 2016 wurde im Rahmen von Grundstücksvermessungen festgestellt, dass wir 2005 überbaut hatten. Um einen Rückbau zu vermeiden, musste ich im Mai 2016 eine Abstandsfläche von 180 qm vom Nachbar erwerben. Ich möchte das Grundstück aus gesundheitlichen Gründen verkaufen. Welcher Kaufvertrag ist für die Berechnung der Spekulationsfrist von 10 Jahren maßgebend? Der Kauf
der Abstandsfläche 2016 oder der Kauf des anderen Grundstücksteils aus 2013.
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Es gelten beide Kaufverträge, wenn Sie das Grundstück in seiner Gesamtheit verkaufen, werden für die Spekulationsfristberechnung die Kaufverträge aller Teile des Grundstücks geprüft.
Das bedeutet, dass Sie für den Großteil des Grundstücks keine "Spekulationssteuer" anfällt, aber für die Abstandsfläche die "Spekulationssteuer" gezahlt werden muss. Es wird also geprüft, welche Preissteigerung auf die Abstandsfläche anfällt und auf diesen Gewinn zahlen Sie dann Steuern.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.