Guten Tag,
Wenn der Verkäufer weder zahlungswillig noch -fähig ist, sollte zügig ein Vollstreckungstitel erwirkt werden, um wenigstens das Auto pfänden zu können. Die schnellste Möglichkeit, an einen Titel zu kommen, ist das Mahnverfahren (Formulare sind im Handel erhältlich). Wenn der Käufer keinen Widerspruch einlegt, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden und damit dann der Gerichtsvollzieher mit Pfändung des Pkw beauftragt werden.
Für das Stellen des Mahnantrags braucht es keinen Rechtsanwalt, ebensowenig für den Antrag zum Erlass des Vollstreckungsbescheids. Die anfallenden Gerichtsgebühren sind nicht übertrieben hoch (richtet sich nach dem Wert der Forderung).
Ich weise noch darauf hin, dass der Kaufpreisanspruch mit Ablauf des Jahres 2008 verjährt. Es müssten also vorher die o. g. Maßnahmen ergriffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Matthias Juhre.
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ra-juhre@web.de
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Mein Freund hat im August 2005 ein Auto verkauft (Privatverkauf)an einen Kollegen. Es wurde auch ein Kaufvertrag gemacht, auch wenn dieser eher aussieht wie ein Schmierblatt.
Aber es existiert immerhin einer. In diesem aufvertrag haben beide eine Ratenzahlung ab 15.11.2005 vereinbart. Diese Ratenzahlung wurde nie abgeleistet. Und mein Freund wartet immer noch auf sein Geld. Er wurde bisher immer vertröstet. Leider war mein Freund aber auch so dumm, (weil es ist ja ein Kollege dem man vertraut)hat ihm das Auto samt dazugehöriger Papiere gegeben.
Welche Möglichkeiten haben wir noch um an das Geld zu kommen? Gibt es nach dieser Zeit überhaupt noch eine? Und mein Freund ist zur Zeit ALG II Empfänger und hat auch keine Rechtschutzversicherung.
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Autoverkauf von Privat - Muss ich für die Mängel an einem 19 Jahre alten Auto haften als Privatperso35 €