Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Beschlagnahme von PCs kann sehr lange dauern, da die Behörden erst einmal die darauf befindlichen Daten auswerten müssen und sich die Dauer nach den Kapazitäten der Polizeibehörden richtet.
Nach einem Beschluss des Landgerichts Kiel vom 19. Juni 2003 (32 Qs 72/03
)darf die Beschlagnahme von Computern nicht länger andauern, als das zur Auswertung erforderlich ist. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigleit zu beachten, was bedeutet, daß die Aufrechterhaltung einer Beschlagnahme zur Schwere der vorgeworfenen Tat und der Stärke des Tatverdachts, aber auch hinsichtlich ihrer Dauer in einem angemessenen Verhältnis stehen muß. Es ist also eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der die Ihnen vorgeworfene Straftat zu berücksichtigen ist.
Allerdings hat das LG Kiel keine zeitliche Grenze definiert. Als angemessen werden aber durchaus Zeiten bis zu 6 Monaten betrachtet, je nach Einzelfall.
Wenn Sie auf die Daten zur Berufsausübung angewiesen sind, ist es möglich, Datenkopien fertigen zu lassen. Die PCs selbst werden Sie aber erst nach der Auswertung zurückerhalten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
30. April 2005
|
20:32
Antwort
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