Doppelte Markeneintragung

7. Juli 2008 22:36 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich möchte gerne eine Wortmarke "xyz" eintragen lassen. Diese Wortmarke ist nun aber schon unter der Leitklasse "04" seit 1990 eingetragen. Ist es rechtlich möglich, mir die identische Wortmarke unter einer anderen Leitklasse , z.B. "05" zu sichern oder kann es da zu Problemen kommen?
Unser Produkt stellt für den Markeninhaber keine Konkurenz da, da es ein völlig unterschiedliches Produkt ist, welches wir unter dieser Marke vermarkten möchten.
Die Marke wurde unter der genannten Leitklasse schon weltweit gesichert.
Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort!

8. Juli 2008 | 00:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Die verschiedenen Leitklassen sind unabhängig voneinander, entscheidend ist lediglich, ob die Marke in der entsprechenden Leitklasse bereits eingetragen ist.

Sie können dementsprechend die Marke in einer anderen Leitklasse eintragen lassen.

Probleme könnten trotz der unterschiedlichen Klassen entstehen, wenn ihre Ware oder Dienstleistung der anderen Ware oder Dienstleistung ähnlich ist.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 8. Juli 2008 | 06:38

Hallo Herr RA R. Weber,

ich möchte nur nochmal sicher gehen, das ich nicht mit einer Abmahnung oder ähnlichem rechnen muß.

Der jetzige Markeninhaber (Patentrechtsanwälte in Deutschland) hat die Wortmarke für folgende Ware eingetragen:Klasse 04
"Vulkanisiertes Pflanzenöl für industrielle Zwecke zur Verwendung bei der Herstellung, Be- und Verarbeitung von Gummi"

Wir möchten die Marke für folgende Ware eintragen:
Klasse 05
"Pharmazeutische und veterinärmedizi-nische Erzeugnisse, bzw. Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren;
Fungizide, Herbizide", kurz als Mittel gegen Zecken bei Hunden und Katzen.


Kann es hierbei zu einer Verwechslung kommen, bzw. kann man diese Waren als ähnlich betrachten?

Im voraus besten Dank für Ihre Antwort!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Juli 2008 | 15:56

Sehr geehrter Ratsuchender,

auf den ersten Blick ist die Ähnlichkeit zu verneinen.

Jedoch ist eine derart definitive Aussage mit Abmahnsicherheit nicht in diesem Forum möglich, ich rege daher dringend an, einen Anwalt mit umfassender Prüfung zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

ANTWORT VON

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