Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich ist eine Verwechslungsgefahr hier nicht auszuschließen, wenn sich die Waren/Dienstleistungen überschneiden. Bei einer Namenskombination kann der vordere Name so prägend sein, dass er auch isoliert Schutz gegen andere Marken mit diesem Bestandteil bietet oder andererseits trotz zusätzlichem zweiten Namen mit einer gleichnamigen Marke kollidiert.
"with joy" ist ein werbender Slogan und hat nur äußerst geringe Kennzeichnungskraft, im Endeffekt würden sich also die Vornamen entgegen stehen.
Entscheidend ist dabei die Kennzeichnungskraft der beiden Namen. Wenn der in beiden Marken verwendete Vorname eher ungewöhnlich ist oder die eingetragene Marke bereits eine gewisse Bekanntheit erlangt hat, wäre eine Verwechslungsgefahr durchaus denkbar. Beispiel: Wenn Sie die Marke "Mercedes & Ben" für Kraftfahrzeuge anmelden würden, würde eine Verwechslungsgefahr vorliegen.
Pauschal lässt sich Ihre Frage daher leider nicht beantworten, hierzu müssten die eingetragene Marke bekannt sein und eine tiefergehende Prüfung durchgeführt werden. Ein gewisses Risiko einer Markenrechtsverletzung besteht in dieser Konstellation aber.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Vielen Dank für diese sehr schnelle und super hilfreiche Antwort :).
Der Name ist ein ganz klassischer, altdeutscher Name (analog z.B. "Erika") und die Firma mit der angemeldeten Marke kein Großkonzern, sondern eher mittelgroß mit 6k Followern - dennoch haben sie sauber die Marke schützen lassen, was wir neidlos anerkennen müssen :-D.
Um auf der sicheren Seite zu sein, ist offenbar eine vertrauliche, konkrete Prüfung des Sachverhaltes nötig. Falls das hier erlaubt ist: Können Sie mir grob einen Kostenrahmen nennen, mit dem wir (als junges Start-Up) für solch eine Prüfung rechnen müssen? Im Internet gibt es diverse, teils etwas dubios wirkende Angebote und Pakete, eine Einschätzung würde daher helfen. :-)
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Schreiben Sie mir am Besten eine kurze Mail an info(at)jan-wilking.de mit Angabe der beiden Marken, dann schaue ich es mir unverbindlich an und kann Ihnen eine realistische Kostenschätzung geben.
Mit besten Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt