Arbeitnehmerhaftung (Projektmanager) Baustopp verursacht 40.000€ Schaden

| 29. Juli 2024 19:45 |
Preis: 31,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich arbeite als Projektmanager für ein mittelständischen Unternehmen. Im Rahmen meiner Tätigkeit wurde mir die Verantwortung für ein Projekt an einem unserer Standorte übertragen.

Für die Umsetzung dieses Projekts müssen Leitungen über ein Flurstück verlegt werden, auf dem auch ein kleines Gebäude (3 x 3 m) zur Unterbringung von Technik errichtet werden sollte. Die Bauarbeiten wurden vor wenigen Tagen aufgenommen, jedoch von der öffentlichen Hand gestoppt, da sich herausstellte, dass das Flurstück, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden sollten, nicht mehr im Eigentum der Firma steht.

Dieses Flurstück wurde vor mehreren Jahren veräußert. Als Projektmanager hätte ich diesen Sachverhalt erneut überprüfen müssen. Leider wurde mir firmenintern diese Information nicht direkt kommuniziert. Zwar könnte es sein, dass ich darüber mündlich (im Nebenkontext) informiert wurde, jedoch ist mir dies nicht eindeutig in Erinnerung.

Durch die unerwartete Stoppung der Bauarbeiten mussten kurzfristig Genehmigungen beantragt, die begonnenen Bauarbeiten storniert und diverse Lieferketten unterbrochen werden. Dies hat zu einem Schaden von etwa 30.000€ bis 40.000 € geführt und einen Bauverzug von zwei Monaten verursacht. In dieser Zeit kann das Unternehmen keine Einnahmen aus dem geplanten Projekt erzielen, was zu einem finanziellen Verlust führt. Das Unternehmen hat keine „D&O-Versicherung".

Mein direkter Vorgesetzter (Geschäftsführer), der über den Sachverhalt informiert war, dass das Flurstück nicht mehr im Besitz der Firma ist, war in den verschiedenen Planungsschritten im E-Mail-Verteiler im CC enthalten und hätte daher diese Fehlentwicklung entweder verhindern oder mich entsprechend informieren können.

Das Flurstück liegt unmittelbar angrenzend an das Unternehmensgrundstück und hat den Anschein, dass es noch zum Firmenbesitz gehören könnte. Daher stellt sich die Frage, ob mir als Arbeitnehmer in dieser Situation rechtliche Konsequenzen drohen könnten, etwa in Form von Schadensersatzforderungen oder ähnlichem.

Obwohl ich meinen Arbeitgeber in dieser Hinsicht nicht als besonders problematisch einschätze, möchte ich mich dennoch rechtlich absichern. Für eine rechtliche Einschätzung und mögliche Handlungsoptionen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

29. Juli 2024 | 21:28

Antwort

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Guten Abend,

als Projektmanager haben Sie eine Sorgfaltspflicht, insbesondere bei der Planung und Durchführung von Projekten. Dazu gehört auch die Überprüfung von Grundbuchauszügen und Eigentumsverhältnissen. Das Versäumnis dieser Überprüfung könnte als Fahrlässigkeit gewertet werden, wenn Ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung standen oder zugänglich waren.

Kommunikationspflichten des Arbeitgebers:

Ihr Arbeitgeber hat jedoch auch eine Informationspflicht. Wenn Ihr Vorgesetzter über den Sachverhalt informiert war und Ihnen diese Information nicht klar und deutlich mitgeteilt hat, kann dies als Mitverschulden gewertet werden. Das könnte Ihre Haftung verringern oder ausschließen.

2. Haftung für den entstandenen Schaden
A. Innerbetrieblicher Schadensausgleich

Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Arbeit verursachen, nur eingeschränkt haften. Die Haftung richtet sich nach dem Grad des Verschuldens:

- Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung des Arbeitnehmers.
- Mittlere Fahrlässigkeit: Teilweise Haftung, je nach Einzelfall.
- Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Volle Haftung.

Ihre Beschreibung deutet auf mittlere Fahrlässigkeit hin, da Sie möglicherweise nicht ausreichend überprüft haben, ob das Flurstück noch im Firmenbesitz ist. Allerdings scheint eine Mitverantwortung Ihres Vorgesetzten vorzuliegen, was Ihre Haftung reduzieren könnte.

B. Regressansprüche des Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber könnte theoretisch Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. In der Praxis ist dies jedoch bei fahrlässigem Verhalten und unter Berücksichtigung der Mitverantwortung des Vorgesetzten weniger wahrscheinlich.

3. Handlungsoptionen
A. Interne Klärung

Gespräch mit dem Vorgesetzten: Führen Sie ein offenes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und erläutern Sie die Situation. Stellen Sie klar, dass Sie sich auf die vorhandenen Informationen verlassen haben und die Eigentumsverhältnisse missverständlich waren.
Dokumentieren Sie alle relevanten Kommunikation und Entscheidungsprozesse, um Ihre Position zu stärken.

B. Rechtliche Vertretung

Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten.
Falls vorhanden, können Sie auch den Betriebsrat einbeziehen, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.

C. Vermeidung zukünftiger Fehler

Stellen Sie sicher, dass bei zukünftigen Projekten alle notwendigen Unterlagen und Eigentumsverhältnisse gründlich überprüft werden.
Fordern Sie klare und schriftliche Bestätigungen von Vorgesetzten und anderen Abteilungen bei wichtigen Projektentscheidungen.

Beste Grüße


Bewertung des Fragestellers 29. Juli 2024 | 21:37

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