Mietrecht Öesterreich Renovierung

| 8. Juli 2024 16:31 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen gewerblich genutzten Raum in Österreich gemietet und habe ihn völlig unrenoviert übergeben bekommen, so dass ein Streichen der Wände zwingend notwendig ist. In meinem Mietvertrag steht, dass ich bei Auszug fachmännisch streichen lassen muss. Ist es dann rechtens, wenn ich ebenfalls bei Einzug gezwungen bin zu streichen oder wird dann die Klausel in meinem Mietvertrag hinfällig?

Herzliche Grüße

Angela Frey

8. Juli 2024 | 17:13

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


so eine Klausel dürfte nach $§ 1109 ABGB dann unwirksam sei, es sei denn, Sie hätten einen finanziellen Ausgleich für den unrenovierten Zustand bei Übergabe vom Vermieter erhalten (z.B. Teilmieterlass).


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 10. Juli 2024 | 08:48

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