Wallbox in WEG Tiefgarage

| 7. Juni 2024 10:10 |
Preis: 65,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich möchte an meinem angemieteten Tiefgaragenstellplatz eine Wallbox mit 11/22 KW Leistung installiert haben bzw. installieren lassen.

Kann der Vermieter dies untersagen? Muß der Mieter oder der Vermieter die Installation bezahlen? Kann die WEG dem Vermieter die Installation ggfls. untersagen?

Mich interessieren besonders die Rechte, die ich als Mieter habe. Paragraphen oder Hinweise auf die Gesetzeslage sind gewünscht.

Vielen Dank

7. Juni 2024 | 12:11

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Als Mieter haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung zur Installation einer Wallbox auf dem von Ihnen angemieteten Stellplatz, § 554 BGB. Die WEG kann dies auch nicht grundlos verbieten, da jeder Eigentümer hierauf einen Anspruch gemäß § 20 Absatz 2 Nr.2 WEG hat.

Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Denkmalschutz oder andere Gründe, die diese bauliche Veränderung für Vermieter/Eigentümer unzumutbar machen) kann die Zustimmung verweigert werden. Zudem haben Vermieter und WEG Mitspracherechte bei der konkreten Ausführung.

Ohne anderweitige Vereinbarung hat der Mieter die Kosten für eine fachgerechte Installation allein zu tragen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 7. Juni 2024 | 13:54

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