Habe ich einen Kreditbetrug bzw. Erschleichung begangen?

5. Juni 2024 11:56 |
Preis: 44,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


12:36

ich hoffe ich bekomme hier einige Tipps wie ich mit der Situation umgehen soll. Ich habe aktuell mehrere Kredite laufen mal aufgestockt mal neue beantragt. Aktuell ist aber jeder Kredit mind. 6 Monate bedient worden. Ich kann das aktuell nicht mehr stemmen und muss eventuell Privatinsolvenz anmelden bzw. zum Schuldnerberater.

Nun weiß ich nicht genau ob ich mich nach § 263 StGB strafbar gemacht habe. Ich hatte von den Krediten 2 online beantragt. Ich möchte jetzt den Namen der Bank nicht nennen aber in der Antragstrecke werden einige Fragen gestellt. Da ich schon Kunde bei der Bank bin kann ich keine Angaben zu den Ausgaben machen ich denke das wird automatisiert anhand der Einwilligung durch das Girokonto erfolgen. Nun habe gesehen, dass bei den Ausgaben teils Summen stehen die nicht ganz korrekt sind. Ich weiß aber auch das ich explizit nicht darauf gefragt wurde. Ich konnte diese Angaben auch nicht abändern im Kreditvertrag. Nun habe ich die Befürchtung, dass die Bank mich eventuell strafbar und die Bank mich anzeigt bzgl. eines Betruges. Ich bin ja davon ausgegangen, dass durch die Einwilligung ins Girokonto alle Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt werden. Was mich wundert ist auch, dass ich beispielsweise gefragt wurde ob ich in eine Mietwohnung wohne oder Eigentum, ich habe Mietwohnung angeklickt und danach kam keine Frage über die Höhe (Das lässt sich ja auch ganz gut beweisen es ist immer noch so). Am ende steht einfach 0€ für die Miete. Auch nach vorhandenen Krediten wurde ich nicht direkt gefragt! Ich bin ebenfalls davon ausgegangen, dass dies durch den Blick ins Konto automatisiert geschieht.

Die Unterschrift erfolgt digital.

5. Juni 2024 | 12:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

in Betracht käme hier der Straftatbestand des Kreditbetruges nach § 265 b StGB.

(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen

1. über wirtschaftliche Verhältnisse
a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
2. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Anhand ihrer Angaben ist zu entnehmen, dass es zu falschen bzw unvollständigen Angaben kam, sodass der objektive Tatbestand, das heißt die von der Norm vorgegebene Tathandlung, erfüllt wäre.
Neben dieser objektiven Komponente müsste zudem der subjektive Tatbestand erfüllt worden sein. Im Falle des Kreditbetruges bedeutet dies, dass sie vorsätzlich, sprich absichtlich, die falschen oder unvollständigen Angaben gemacht haben müssten und zudem auch gewusst haben müssten, dass es sich hierbei um entscheidungserhebliche Angaben handelt.

Wie sie Angeben gingen sie jedoch davon aus, dass sich die Bank Kontoeinsicht nimmt und so alle Angaben hinsichtlich ihrer finanziellen Situation bekommen wird. Daneben ist auch fraglich, ob der Nachweis gelingen könnte, dass sie von entscheidungserheblichen Angaben ausgingen.


Sollte es tatsächlich zu einer Anzeige kommen würde ich ihnen anraten, sich an einen Verteidiger in ihrer Umgebung zu wenden und diesen mit der Angelegenheit zu beauftragen. Dieser kann dann eine umfangreiche Stellungnahme abgeben, aus welcher sich insbesondere der fehlende Vorsatz ergibt.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

Rückfrage vom Fragesteller 5. Juni 2024 | 12:35

Hallo, ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich eine Privatperson bin. Macht es einen Unterschied?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juni 2024 | 12:36

der Umstand, dass sie eine Privatperson, macht keinen Unterschied. Lediglich kann man davon ausgehen, dass sie daher mit den Formularen nicht bekannt sind.

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