Sehr geehrter Ratsuchender,
so ein Verhalten ist nicht hinnehmbar, wenn wirklich deutlich erkennbar ist, dass kein Anspruch besteht.
Sie jetzt mehrer Moglichkeiten:
a) die Schreiben einfach ignorieren;
b) die Rechtsanwaltskammer einschalten und die Angelegenheit auf Verstöße gegen die Berufsordnung prüfen lassen;
c) Ihrerseits eine negative Feststellungsklage erheben;
d) Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen;
e) Schadenersatz fordern.
Das AG Osnabrück hatte in vergleichbaren Fällen solche Ansprüche bejaht (AG Osnabrück, Urteil vom 19.10.2010, Az.: 66 C 83/10 (1) ).
Aber es muss feststehen, dass der Anspruch erkennbar nicht bestanden hat.
Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf Angaben seines Mandaten vertrauen.
Aber das geht dann nicht mehr, wenn es eben offensichtlich ist, dass kein Anspruch besteht.
Fordert er dann trotzdem Ansprüche ein, die auch für ihn erkennbar nicht bestehen, sind die oben genannten Schritte möglich und sollten auch veranlasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Bzgl. "wenn wirklich deutlich erkennbar ist, dass kein Anspruch besteht" - gibt es konkrete Merkmale, wie deutlich es sein muss?
Oder kann man ihn z.B. gerichtlich veranlassen offenzulegen, wie viele solcher Briefe er im letzten Jahr geschickt hat, und diese Fälle analysieren lassen bzw. diese Leute kontaktieren und mit einbeziehen?
Ich denke, dass die ganze Zahl solcher Fälle und das Verhalten insgesamt diesen "kein Anspruch" noch viel deutlicher zeigen wird als ein Einzelfall. Im Einzelfall ist es einfacher, Worte zu drehen und sich dahinter zu verstecken, wie genau welche Worte rechtlich interpretiert werden können. Im Großen und Ganzen wäre das Verhaltensmuster viel klarer zu sehen.
Gerade wenn man es insgesamt logisch mit grundlegendem Menschenverstand ansieht und halt nicht rechtlich Wort für Wort analysiert. Das ist halt die Frage, wie das Gericht das machen würde.
Bzgl. Schadensersatz: Gibt es Möglichkeiten, dies auch im Namen anderer "Opfer" zu machen, damit es insgesamt wirkungsvoller ist? In meinem Einzelfall oder zusammen - wie hoch ist so ein typischer Schadensersatz? Wenn man meinen Stundenlohn berechnet und alleine die Zeit, die ich aufwenden müsste, um das Recht durchzusetzen, sind das ja schon Tausende von Euro an persönlichen zeitlichen Kosten für mich, die ich zurückerhalten müsste, damit es alles überhaupt Sinn macht.
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte bedenken Sie, dass nur nutzungsbedinge Nachfragen nach den Plattformbedingungen zulässig sind.
Sie stellen zum Teil neue Fragen.
Es muss für den Rechtsanwalt deutlich erkennbar sein. Bereits nach Kurzüberprüfung muss sich herausstellen, dass der Anspruch nicht besteht. Das wird im Einzelfall dann die Rechtsanwaltskammer oder ein Gericht entscheiden müssen.
Man kann ihn nicht zwingen, die Anzahl der Briefe offenzulegen.
Der Schadensersatz wird sich auf die Ihnen entstandenen Kosten belaufen, die nachgewiesen werden müssen.
Fremde Ansprüche kann man nur mit entsprechender Vollmacht geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle