Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
Ja, grundsätzlich sollten Sie das Schreiben ernst nehmen. Es handelt sich offenbar um eine behördliche Mitteilung aus Tschechien bezüglich eines angeblichen Verkehrsverstoßes. Auch wenn das Schreiben in tschechischer Sprache verfasst ist, könnte es rechtlich bindende Informationen enthalten. Nach internationalem Recht und den Grundsätzen der gegenseitigen Anerkennung von Verwaltungsakten innerhalb der EU müssen Sie mit der Möglichkeit rechnen, dass eine Nichtbeachtung zu Sanktionen führen könnte.
Die Übersetzung des Schreibens ist empfehlenswert, um den genauen Inhalt und die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen.
Frage 2:
Da das Fahrzeug auf Ihre GmbH zugelassen ist und der Brief an die GmbH adressiert wurde, richtet sich die behördliche Aufforderung offenbar gegen Ihre GmbH. Nach EU-Recht und den Grundsätzen der Halterhaftung können Unternehmen für Verkehrsverstöße ihrer Fahrzeuge zur Rechenschaft gezogen werden.
Darüber hinaus könnte gemäß § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.
Frage 3:
Falls es offene Forderungen oder rechtliche Verfahren gegen Ihre GmbH in Tschechien gibt, könnten Sie bei einer erneuten Einreise oder bei Verkehrskontrollen mit Schwierigkeiten rechnen. Offene Bußgelder oder ungeklärte Verfahren könnten zu Problemen führen, einschließlich möglicher Fahrzeugbeschlagnahmung oder weiterer Sanktionen.
Um solche Risiken zu vermeiden, wäre es ratsam, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Angelegenheiten geklärt sind, bevor Sie nach Tschechien reisen.
Ein anderes Fahrzeug zu nutzen, das nicht auf Ihre GmbH zugelassen ist, würde das Risiko in Tschechien möglicherweise lediglich mindern, aber insgesamt nicht gänzlich beseitigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
Guten Tag,
wie empfehlen Sie darauf zu reagieren, ohne die 1.600 km zu fahren ?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. In Ihrem Fall gibt es folgende Optionen, um auf das Schreiben zu reagieren, ohne die lange Reise nach Tschechien anzutreten:
1. Kontaktaufnahme mit der tschechischen Behörde:
Sie können versuchen, die Behörde schriftlich zu kontaktieren. Bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme und klären Sie, ob eine schriftliche oder digitale Antwort möglich ist. In Ihrem Schreiben sollten Sie:
• Ihre Situation schildern,
• eine Kopie des Originalschreibens,
• die Notwendigkeit darlegen, die Angelegenheit ohne persönliche Anwesenheit zu klären.
2. Bevollmächtigung eines Anwalts vor Ort:
Beauftragen Sie einen Anwalt in Tschechien, der Sie in dieser Angelegenheit vertritt. Ein ortsansässiger Anwalt kann:
• in Ihrem Namen vor der Behörde erscheinen,
• notwendige Dokumente einreichen,
• und mit den Behörden kommunizieren.
Dieser Ansatz stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, ohne dass Sie selbst reisen müssen. Allerdings ist diese Option die kostenintensivste, sodass womöglich diese Option wirtschaftlich gesehen nicht zu empfehlen wäre.
Ich hoffe, Ihnen Klarheit verschafft haben zu können.
Mit freundlichen Grüßen