Haftung der Sachkundige Person nach § 14 AMG im Angestelltenverhältnis

28. Juni 2008 21:28 |
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Medizinrecht


Sehr geehrte Anwältin,
Sehr geehrter Anwalt,

ich habe ein paar Fragen zur „Persönliche Haftung“ der Sachkundige Person (SP) im Angestelltenverhältnis:

Können auf die angestellte SP auch Schadenersatzansprüche Dritter zukommen oder haftet hier erstmal der Arbeitgeber (AG)?
Ist ggf. bei der Höhe der Haftung eine Differenzierung nach fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich vorgesehen?

Muss der AG Geldstrafen und Bußgelder übernehmen, wenn diese im Rahmen des Angestelltenverhältnisses verhängt werden?

Trägt der AG die Kosten für die straf- und zivilrechtliche Verteidigung „seiner“ SP?


Haben Sie einen Vorschlag für eine optimale Absicherung einer angestellten SP vor persönlichen Vermögensschäden (Versicherung, Verträge, ...).


Vielen Dank.

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