Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach meiner Einschätzung aufgrund der von Ihnen geschilderten Informationen ist die Forderung der Käuferin nach Wiederherstellung der Türen und anderer Dinge nicht mit dem notariellen Kaufvertrag in Einklang zu bringen.
Entscheidend ist hier die Formulierung im Kaufvertrag, dass die Käuferin das Objekt "im gegenwärtigen, altersbedingten Zustand auf Abriss" kauft. Damit wurde klar vereinbart, dass
1. die Käuferin das Haus im Ist-Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs übernimmt, ohne dass Ihre Mutter für den Zustand einstehen muss, und
2. die Käuferin das Haus abreißen und nicht weiternutzen will.
Wenn die Käuferin nun entgegen der vertraglichen Abrede das Haus doch nicht abreißt, sondern vermietet, kann sie nicht nachträglich von Ihrer Mutter die Wiederherstellung eines vermietungsfähigen Zustands verlangen. Dieses Verwendungsrisiko ist vertraglich eindeutig der Käuferin zugewiesen worden.
Die von Ihnen im Rahmen der Entrümpelung vorgenommenen Maßnahmen wie das Demolieren von Türen widersprechen auch nicht dem Kaufvertrag, da dort gerade keine Erhaltung des Zustands für eine Weitervermietung vereinbart wurde, sondern ein Abriss. Insofern hat die Käuferin aus meiner Sicht keine Ansprüche auf Wiederherstellung gegen Ihre Mutter.
Ich empfehle Ihrer Mutter, sich gegenüber entsprechenden Forderungen der Käuferin auf den eindeutigen Wortlaut des notariellen Kaufvertrags zu berufen und diese zurückzuweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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