Immobilienkaufvertrag auf Abriss

| 14. Mai 2024 10:13 |
Preis: 30,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
meine Mutter hat ihr 1906 erbautes Haus inkl. 900 qm großem Grundstück an einen Investor verkauft. In dem notariell beurkundetem Kaufvertrag ist der Passus: "Die Käuferin hat das Objekt besichtigt, sie kauft es im gegenwärtigen, altersbedingten Zustand auf Abriss". Da die Immobilie noch entrümpelt werden musste, habe ich das mit meinen Kumpels übernommen und nicht besonders aufgepasst und z. B. Türen demoliert.

Nun wurde die Immobilie anstatt abzureissen, in dem grottenschlechten Zustand vermietet und die Käuferin fordert z. B. Wiederherstellung der Türen und andere Dinge, die aufgrund der Abrissabsicht letztlich nicht mehr für eine Vermietung funktionsfähig sind. Ist das mit dem Kaufvertrag in Einklang zu bringen.

Vielen Dank für eine Ersteinschätzung.

14. Mai 2024 | 10:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach meiner Einschätzung aufgrund der von Ihnen geschilderten Informationen ist die Forderung der Käuferin nach Wiederherstellung der Türen und anderer Dinge nicht mit dem notariellen Kaufvertrag in Einklang zu bringen.
Entscheidend ist hier die Formulierung im Kaufvertrag, dass die Käuferin das Objekt "im gegenwärtigen, altersbedingten Zustand auf Abriss" kauft. Damit wurde klar vereinbart, dass

1. die Käuferin das Haus im Ist-Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs übernimmt, ohne dass Ihre Mutter für den Zustand einstehen muss, und

2. die Käuferin das Haus abreißen und nicht weiternutzen will.

Wenn die Käuferin nun entgegen der vertraglichen Abrede das Haus doch nicht abreißt, sondern vermietet, kann sie nicht nachträglich von Ihrer Mutter die Wiederherstellung eines vermietungsfähigen Zustands verlangen. Dieses Verwendungsrisiko ist vertraglich eindeutig der Käuferin zugewiesen worden.
Die von Ihnen im Rahmen der Entrümpelung vorgenommenen Maßnahmen wie das Demolieren von Türen widersprechen auch nicht dem Kaufvertrag, da dort gerade keine Erhaltung des Zustands für eine Weitervermietung vereinbart wurde, sondern ein Abriss. Insofern hat die Käuferin aus meiner Sicht keine Ansprüche auf Wiederherstellung gegen Ihre Mutter.
Ich empfehle Ihrer Mutter, sich gegenüber entsprechenden Forderungen der Käuferin auf den eindeutigen Wortlaut des notariellen Kaufvertrags zu berufen und diese zurückzuweisen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 14. Mai 2024 | 15:52

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