Verkauf / Kauf einer Wohnung

21. April 2024 21:02 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mit welchen Kosten muss der Verkäufer seiner Eigentumswohnung rechnen, wenn es bereits einen Termin beim Notar gibt, aber er will doch zurücktreten bevor es unterschrieben wird.
Welche Kosten trägt der Käufer einer Wohnung wenn er kurz vor dem Termin beim Notar den Kauf absagen wird.

21. April 2024 | 21:44

Antwort

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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn der Verkäufer einer Eigentumswohnung vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags vom Verkauf zurücktreten möchte, muss er in der Regel die bis dahin angefallenen Notarkosten tragen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer selbst den Notar mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs beauftragt hat. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Geschäftswert, also dem Kaufpreis. Sie betragen üblicherweise ca. 1,5% des Kaufpreises.
Für den Käufer gilt Ähnliches: Sagt er den Notartermin kurzfristig ab, muss auch er die Notarkosten übernehmen, sofern er den Notar beauftragt hat. Zusätzlich können auf den Käufer aber noch weitere Kosten zukommen, wenn der Verkäufer durch die Absage einen Schaden erlitten hat, z. B. weil er im Vertrauen auf den Verkauf bereits Aufwendungen hatte. Diese müsste der Käufer dann als Schadensersatz erstatten.
Solange der Kaufvertrag noch nicht notariell beurkundet wurde, sind aber weder Verkäufer noch Käufer zum Abschluss verpflichtet. Sie können grundsätzlich noch ohne größere Konsequenzen vom Geschäft Abstand nehmen. Lediglich die Notarkosten und eventuelle Schadensersatzansprüche der anderen Seite sind zu beachten.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Verkäufer und Käufer den Notar erst beauftragen, wenn sie sich über alle wesentlichen Vertragspunkte einig sind. Auch eine frühzeitige und klare Kommunikation zwischen den Parteien ist wichtig, um Kosten durch späte Absagen zu vermeiden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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