Debeka verlangt umfangreiche Informationen nach Einreichung Heil- und Kostenpläne

| 15. März 2024 15:31 |
Preis: 60,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

seit ewiger Zeit habe ich eine Zahnzusatzversicherung bei der debeka (ZE50). Derzeit befinde mich in zahnärztlicher Behandlung, schon nächste Woche sollte ein Termin stattfinden, in dem meine Zähne für Zahnersatz vorbereitet werden. Zwei Wochen später der nächste Termin für den Einsatz von Kronen und Veneers.

Um sicherzugehen, dass die debeka 50% der Kosten übernimmt, habe ich den Heil- und Kostenplan vorher eingereicht und um eine Bestätigung der Kostenübernahme gebeten. Da ich keine Antwort erhielt telefonierte ich mit dem Service und bat um einen Eilvermerk auf meiner Anfrage, da ich Ende April für geraume Zeit ins Ausland gehe und die Behandlung vorher abgeschlossen sein muss.

Heute erhielt ich nun ein Schreiben, dass ich zahlreiche Informationen einreichen muss.
- Röntgenbilder
- Fotos
- eine (zahn-)ärztliche Begründung zu dieser Behandlung
- aktuelle Situationsmodelle

Davon steht ins den Versicherungsbedingungen nichts geschrieben. Auch bei einem Telefonat heute mit einem Servicebüro in meiner Nähe bestätigte man mir, dass man sich sehr wundere, denn eigentlich müsste ich ja nur die Rechnung zur Erstattung einreichen.

Mir läuft jetzt etwas die Zeit davon, da ich in 6 Wochen abreise.

Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüßen

15. März 2024 | 16:58

Antwort

von


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Ihre Situation ist in der Tat etwas kompliziert, da Sie unter Zeitdruck stehen. Grundsätzlich hat Ihre Versicherung das Recht, zusätzliche Informationen anzufordern, um die Notwendigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Behandlung zu überprüfen. Dies ist in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt.
Es ist leider nicht ungewöhnlich, dass die Versicherung diese Informationen vor der Behandlung anfordert. Normalerweise wird die Notwendigkeit einer Behandlung erst so geprüft. Ich kenne das auch persönlich weil es mir mal ganz genauso ging. Insbesondere wenn der Versicherungsbeginn bzw die Wartezeit eher knapp sind oder die Versicherung denkt es bestand schon vor der versicherten Zeit die Sichere Erwartung es muss bald was gemacht werden, dann fragt man den Arzt wann die erste Indikation festgestellt wurde.. Dagegen können Sie leider wenig tun. Das ist tatsächlich relativ normal - wenn auch total lästig..
Ich empfehle Ihnen, sich schriftlich an Ihre Versicherung zu wenden und auf die Dringlichkeit Ihrer Situation hinzuweisen. Erklären Sie, dass Sie aufgrund Ihrer bevorstehenden Auslandsreise die Behandlung so schnell wie möglich abschließen müssen und bitten Sie um eine beschleunigte Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Gleichzeitig sollten Sie versuchen, die angeforderten Informationen so schnell wie möglich zu beschaffen und an die Versicherung zu senden. Insbesondere die zahnärztliche Begründung für die Behandlung und die aktuellen Situationsmodelle sollten relativ einfach zu erhalten sein.
Viel mehr lässt sich in der Kürze der Zeit hier leider nicht machen wenn das alles noch funktionieren soll vor der Reise.


Ergänzung vom Anwalt 18. März 2024 | 12:31

Guten Tag, ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie auf meiner neuen Kanzleiseite eine ganz kurze Bewertung hinterlassen würden. Das hilft mir mein GoogleRanking zu verbessern und schlichtweg sichtbarer zu werden.

Es dauert nicht mal eine Minute und ich wäre ihnen sehr dankbar dafür. Die Bewertungen hier beeinflussen eine Kanzleiseite leider nicht..
Hier noch der Link.
https://g.page/r/CY6sdvFP0HpAEBM/review

Bewertung des Fragestellers 17. März 2024 | 08:46

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