Selbstprogrammierte Arbeitszeiterfassung

| 18. Februar 2024 17:46 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, kurz zum Hintergrund meiner Frage. Bei mir in der Firma setzen wir weiterhin auf Vertrauensarbeitszeiten wo man am ende des Monats einen Stundenzettel einreichen muss. Da ich aufgrund des Firmenwagens diesen Stundenzettel nicht mehr einreichen muss, habe ich mir Zuhause ein Programm programmiert das mir die Start und Endzeit in eine verschlüsselte Datenbank schreibt, auf die nur ich Zugriff habe, und die entsprechende Arbeitszeit sowie Überstunden ausrechnet.
Nun zu meiner Frage, hätte dieser Datenbestand vor Gericht Bestand falls ich mal irgendwie meine Arbeitszeiten nachweisen müsste?

Vielen Dank für die Antwort

18. Februar 2024 | 18:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn die Aufzeichnungen vollständig und detailliert sind, dann können Sie damit bei einem etwaigen, künftigen Rechtsstreit Ihre Arbeitszeiten plausibel machen.

Im Idealfall ist auch nachvollziehbar, dass Sie die einzelnen Aufzeichnungen jeweils zeitnah zu den erbrachten Arbeitsstunden gemacht haben. Es sollte nicht der Eindruck entstehen können, dass die Einträge nachträglich gemacht wurden oder diese fiktiv sind.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Ergänzung vom Anwalt 18. Februar 2024 | 19:24

Sehr geehrter Fragesteller,

nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion, wenn Sie weitere Ausführungen wünschen.

Nach Ihren Angaben sehe ich aber keine großen Probleme mit Ihrer Vorgehensweise im Zweifel vor Gericht bestehen zu können. Deshalb sind auch keine umfangreichen Ausführungen zur Herleitung oder Begründung meiner Rückmeldung erforderlich gewesen. Wenn Sie sich für bestimmte Aspekte interessieren, dann kann ich dazu aber gerne noch ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-

Bewertung des Fragestellers 18. Februar 2024 | 18:53

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