Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist leider nicht möglich:
Mit Übergabe der Spende haben Sie auf das Geld verzichtet.
Gleichzeitig haben Sie die alleinige Verfügungsgewalt über die Verteilung an den Empfänger abgegeben.
Dieser kann nun selbständig und ohne Ihr Einverständnis entscheiden, wie und wo er die Spende einsetzt.
Er muss also nicht eine bestimmte Verteilung vornehmen.
Auch muss er nicht Ihrem Wunsch nachkommen.
Das wäre nur auf rein freiwilliger Basis möglich.
Sie können natürlich den Wunsch zur Übertragung vortragen.
Aber daran muss der Verband sich nicht halten, er kann, muss es aber nicht.
Das bedeutet, einseitig können Sie nun keine bestimmte Verwendung durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
30. Januar 2024
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21:10
Antwort
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