Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass die Auflösung des Vereins bereits beschlossen wurde und die Liquidation bereits begonnen hat. Dazu dürfen Sie mir aber gerne noch ergänzende Informationen zukommen lassen. Sie schreiben, dass Sie die Verteilung vor Auflösung des Vereines durchführen wollen, dabei kommt es aber ganz entscheidend darauf an in welchem Stadium sich die Vereinsauflösung derzeit bereits befindet.
Eine Ausschüttung von Vereinsvermögen an Vereinsmitglieder ist bei einem gemeinnützigen Verein leider nicht zulässig. Wenn das Vereinsvermögen einmal gemeinnützig gebunden ist, dann darf es auch nur in diesem Rahmen weiterverwendet werden. Dazu kann ich Ihnen auch keine Gestaltungsmöglicheit vorschlagen.
Eine Weitergabe von Spenden an andere Vereine, die ebenfalls gemeinnützig sind, ist in engen Grenzen möglich. Dafür würde ich Sie um Übersendung der Vereinssatzung bitten, gerne auch an meine hinterlegte E-Mail-Adresse, dann kann ich dazu gerne noch ergänzend Stellung nehmen, was in Ihrem Fall und in Ihrem Stadium der Vereinsauflösung noch an möglichen Gestaltungen in Betracht kommt.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
E-Mail: