Hallo.
Ich und meine Freundin haben einen Mietvertrag für eine neue Wohnung bekommen, den wir zum Wochenende unterschreiben werden. Sie hat allerdings für ihre jetzige WG/Adresse nie einen Nachweis vom Vermieter bekommen, obwohl mehrfach angefragt worden ist. Generell ist das Verhältnis zum aktuellen Vermieter, schonend ausgedrückt, "problematisch". Deswegen konnte Sie z.B. nicht ihren Ausweis erneuern, welcher 2021 abgelaufen ist.
Da für den neuen Mietvertrag der alte Ausweis gebraucht worden ist, wurde auch die vorherige Adresse übernommen welche natürlich eine andere ist, als die Ihrer aktuellen WG.
Kann das problematisch werden/sein, wenn das im neuen Mietvertrag nicht angepasst wird? Kann sie überhaupt den aktuellen Wohnsitz nachweisen, wenn der Vermieter absolut 0 Kooperation zeigt?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter verpflichtet ist, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Es ist aber nicht zwingend notwendig, dass die im Mietvertrag angegebene Adresse mit der tatsächlichen Wohnadresse übereinstimmt. Hierdurch wird der Mietvertrag nicht unwirksam. Zivilrechtlich ist allein entscheidend, dass die Person, die Mieter wird, eindeutig identifizierbar ist. Das geht auch mit alter Adresse, wichtiger sind Name und Geburtsdatum zur Identifizierung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.