Im gewerbemietvertrag ist Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters möglich, dieser verweigert Zustimmung zur Untervermietung. Kann ich eine GmbH oder eine GbR gründen, und den bestehenden Mietvertrag in die Gesellschaft einbringen? Der geplante Untermieter wird dann nicht Mieter sondern Gesellschafter?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nein das geht nicht. Der Mietvertrag ist mit Ihnen als Mieter und nicht mit einer GBR oder GmbH als Mieter geschlossen worden. Sie können nicht einfach den Mieter auswechseln, wenn der Vermieter nicht zustimmt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller17. Dezember 2023 | 10:27
Der Mieter soll ja nicht ausgetauscht werden, ich bleibe als Mieter bestehen, und betreibe mit dem Partner das Geschäft weiter zb als gbr.
Gruß
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt17. Dezember 2023 | 10:36
Jetzt sind Sie als natürliche Person Mieter und nur Sie als natürliche Person dürfen die Mietsache nutzen.
Hinterher wäre die GBR oder die GmbH Nutzer der Räume. Das wäre ein Austausch des Mieters, auf den sich der Vermieter nicht einlassen muss.