Gutachten bei Wohnungskauf nötig?

10. Oktober 2023 09:35 |
Preis: 70,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich kaufe einer guten Bekannten (nicht verwandt, nicht verschwägert) eine Eigentumswohnung in München mit 50qm Wohnfläche ab. Wir haben uns auf einen Preis geeinigt, der uns beiden angemessen scheint und niemanden unangemessen bevor- oder benachteiligt.

Dieser Preis liegt zwar unter vergleichbaren Mieten in München in ähnlicher Lage, was sich aber unserer Meinung nach mit dem aufgelaufenen Renovierungsbedarf begründen lässt. Es wurde schon mehrere Jahrzehnte in der Wohnung nichts mehr ausgebessert.

Die Frage ist: Müssen wir uns bzgl. des Preises mit einem Gutachten absichern? Verkehrswertgutachten sind sehr teuer und wir würden das gerne vermeiden. Allerdings könnte es ja sein, dass das Finanzamt den Kaufpreis beanstandet, und dann würde evtl. zumindest anteilig Schenkungssteuer anfallen...

10. Oktober 2023 | 10:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Grundsätzlich ist es so, dass das Finanzamt den Kaufpreis einer Immobilie überprüfen kann. Wenn das Finanzamt der Meinung ist, dass der Kaufpreis deutlich unter dem Verkehrswert liegt, kann es den Kauf als eine gemischte Schenkung ansehen. In diesem Fall würde Schenkungssteuer anfallen.

Ein Verkehrswertgutachten ist in der Tat teuer und in Ihrem Fall wahrscheinlich nicht zwingend notwendig. Es ist jedoch wichtig, dass Sie den Kaufpreis und die Gründe für den niedrigeren Preis gut dokumentieren. Sie sollten den Renovierungsbedarf und die damit verbundenen Kosten schriftlich festhalten und nach Möglichkeit durch Kostenvoranschläge oder ähnliches belegen. Auch könnten sie den aktuellen Zustand als Beleg fotografieren, um so den Renovierungsbedarf zu dokumentieren.

Es ist auch ratsam, den Kaufvertrag von einem Anwalt oder Notar erstellen zu lassen. Dieser kann sicherstellen, dass alle relevanten Punkte korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Sollte das Finanzamt den Kaufpreis In der Folge dennoch beanstanden, haben Sie anhand der Dokumentation der Renovierungsbedürftigkeit gute Argumente und Belege zur Hand, um den Kaufpreis zu erklären.
Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine rechtliche Einschätzung ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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