Guten Abend,
Wenn der Vogel von seinem Eigentümer ausgesetzt wurde, dann wurde er dadurch herrenlos (§§ 90a
, 959 BGB
; allerdings strittig, da sich möglicherweise ein Verbot der Eigentumsaufgabe aus § 3 Ziff. 3
Tierschutzgesetz ergibt). Sie hätten sich den Papagei also durch Inbesitznahme aneignen können (§ 958 Abs. 1 BGB
). Insofern war es taktisch leider unklug, eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen, denn damit haben Sie nach außen kundgetan, dass Sie an dem Vogel kein Eigentum begründen wollten. Von dieser Erklärung kommen Sie auch nicht wieder los: Eine Anfechtung kommt nicht in Betracht, da Ihre offenbar fehlende Vorstellung von der rechtlichen Tragweite als bloßer Motivirrtum unbeachtlich ist. Auch eine sonstige Widerrufsmöglichkeit besteht nicht.
Auch aufgrund des BGB-Fundrechts ergibt sich leider nichts anderes: Sie hätten nach Ablauf von sechs Monaten zwar das Eigentum erwerben können (§ 973 BGB
). Auch auf dieses Recht haben Sie jedoch durch Abgabe der Erklärung ebenfalls verzichtet.
Im Ergebnis lässt sich also leider kein Rechtsanspruch auf das Tier begründen. Sie können nur noch versuchen, den Vogel nach der üblichen Verfahrensweise mit Fundtieren zu bekommen. Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Satzung oder Rechtsverordnung). Üblicherweise wird nach vier Wochen davon ausgegangen, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt. Sie sollten also jetzt schon deutlich machen, dass Sie das Tier gerne in Ihre Obhut übernehmen würden (vielleicht sollten Sie auch frühzeitig genug nachweisen, dass Sie über die notwendigen Bedingungen für eine artgerechte Haltung, insb. eine ausreichend große Voliere o. ä., verfügen). Mehr können Sie im Moment nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Matthias Juhre.
Abtretungserklärung - Was müssen wir tun um das Tier so schnell wie möglich zu uns zu holen?
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Tierrecht, Tierkaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Hallo zusammen,
wir benötigen sehr schnell eine Antwort. Wir haben am Freitag, den 23.05.08 einen Graupapagei im Garten der Nachbarin eingefangen. Der Vogel war total ausgehungert und wir haben ihn zu uns genommen und im Wintergarten verpflegt. Wir haben schon öfter ganz junge Vögel aufgenommen und versorgt und deshalb ein wenig Erfahrung. Allerdings sind wir beide berufstätig und Sonntags ist das Tierheim geschlossen. Deshalb haben wir den Vogel am Samstag ins Tierheim gebracht, nachdem wir 4 Leute über das Internet kontaktiert hatten die so einen Vogel vermissen. Allerdings waren wir total schockiert über die Zustände dort. Die hatten einen Katzenschlafplatz unmittelbar neben dem Käfig und das Tier hat gleich geknurrt, als es die Katze sah. Wir haben die Nacht kein Auge zugemacht und wollen das Tier so schnell wie möglich zurück haben. Allerdings wurde uns im Tierheim sofort eine Verzichtserklärung vorgelegt, die wir unterschrieben haben, denn wir hatten ja keine Möglichkeit das Tier über das Wochenende hinaus unterzubringen, da wir auch keinen Käfig für so einen Vogel hatten. Was können/ müssen wir tun um das Tier so schnell wie möglich dort weg zu bekommen, denn dort bemüht sich auch niemand den Besitzer zu finden, wir denken das der Vogel dort so schnell wie möglich zu Geld gemacht wird und wir haben das Tier schon gerne und würden uns wirklich darum kümmern. Wie kann man diese Erklärung wiederufen, oder ist diese Vorgehensweise überhaupt rechtens?
Bundesland: Rheinland Pfalz