letztes Jahr im Februar habe ich einen Vertrag mit einem Buchverlag abgeschlossen und mein erstes Buch veröffentlicht. Allerdings habe ich mich nun entschieden, meinen Vertrag zu kündigen, da ich mit der allgemeinen Dienstleistung des Verlags nicht zufrieden bin und ich die Rechte an meinem Werk zurückhaben möchte. Die Mindestvertragsdauer beträgt allerdings 5 Jahre. In dem Vertrag steht zur Auflösung folgendes:
"Der Verleger wird das Werk so lange verkaufen bzw. ausliefern, bis entweder die auf Seite 1 definierte maximale Auflage verkauft wurde oder die auf Seite 1 genannte Vertragslaufzeit ab Erscheinung erreicht ist. Danach kann der Vertrag jederzeit von einem der Vertragspartner in schriftlicher Form aufgelöst werden. Wünscht der Verfasser eine Vertragsauflösung vor Bucherscheinung bzw. vor Zahlung der kompletten Veröffentlichungskosten, muss er anstelle der Veröffentlichungskosten die vom Verleger aufgewendete Arbeitszeit nach dem jeweils gültigen Stundensatz bezahlen, der Verleger stellt dafür eine Rechnung. Im Falle einer Auflösung gehen alle dem Verleger übertragenen Rechte auf den Verfasser zurück und der Verfasser hat das Recht, alle oder einen Teil der noch vorhandenen Restexemplare mit einem zu einem vereinbarten Sonderrabatt zu erwerben. Der Verleger hat das Recht, die verbliebenen Restexemplare honorarfrei zu verkaufen oder zu makulieren."
Ist es trotzdem möglich, den Vertrag vor dem angegebene Vertragsende aufzulösen?
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich ist eine vorzeitige Kündigung eines Vertrages nur dann möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
In Ihrem Vertrag ist geregelt, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung vor Bucherscheinung bzw. vor Zahlung der kompletten Veröffentlichungskosten möglich ist, wenn Sie die vom Verleger aufgewendete Arbeitszeit bezahlen. Ob eine vorzeitige Vertragsauflösung auch nach Bucherscheinung und nach Zahlung der Veröffentlichungskosten möglich ist, lässt sich aus dem von Ihnen zitierten Vertragstext nicht entnehmen.
Sollten Sie mit der Dienstleistung des Verlags unzufrieden sein, könnte dies unter Umständen einen wichtigen Grund für eine vorzeitige Kündigung darstellen.
Ihre Frage lässt sich nicht abschließend ohne Kenntnis des gesamten Vertrages beurteilen.