Bafög nach Adoption vom Stiefvater

| 16. September 2023 20:17 |
Preis: 48,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


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in unter 2 Stunden

Meine 20Jährige Tochter hat sich dieses Jahr nach Paragraph 1772 BGB ( rechtskräftig seid 1.6.23) von ihrem Stiefvater adoptieren lassen. ( auf eigenen Antrag hin, nach Minderjährigenrecht)

Jetzt fängt sie eine Ausbildung an und ich soll mit den Daten für 2021 einen Bafög Antrag ausfüllen.

Muss ich dem noch nachkommen?
Wir haben doch nichts mehr miteinander zutun.

16. September 2023 | 21:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

die erforderlichen Angaben müssen Sie nicht machen.

Entscheidend ist, dass die Adoption der Tochter rechtskräftig ist. Die Adoption mit der Wirkung der Minderjährigenadoption hat die Folge, dass damit auch keine Unterhaltsansprüchen gegen Sie erhoben werden können. Das Verwandtschaftsverhältnis ist erloschen mit der Folge, dass damit auch die rechtlichen gegenseitigen Pflichten nicht mehr bestehen.

Da demzufolge keine Unterhaltspflicht besteht, müssen Sie auch keine Angaben machen.

Teilen Sie aber auch mit, dass die Adoption seit dem 01.06.2023 rechtskräftig ist .


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 16. September 2023 | 21:16

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