Original Parfum verkaufen

16. August 2023 11:08 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


21:58

Hallo,
Ich habe eine Idee und würde gerne wissen, ob dies so möglich ist.
Ich würde gerne originale teure Markenparfums und Nischendüfte beim Hersteller erweben, diese in kleinere Mengen abfüllen und diese Online anbieten und verkaufen. Ist dies ohne weiteres erlaubt ? Auf welche Dinge muss ich acht geben , abgesehen von der Gewerbeanmeldung. Müssen die Produkte eine bestimmte Kennzeichnung haben ?

16. August 2023 | 11:35

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Richtig, zunächst ist an die Gewerbeanmeldung zu denken.

Ich habe aber einige Schwierigkeiten mit dieser Idee:

Denn letztlich benutzen Sie den gleichen Inhalt nur in kleineren Mengen und einfach neu abgefüllt.

Das dürfte sich mit zahlreichen Rechten der Firmen, die diese Parfüms herstellen, nicht erkennen und als Umgehungsgeschäft gewertet werden.

Das ist aber genauso wenig möglich, als würde man den direkten Weiterverkauf starten.

D. h., es kann durchaus zur Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Schadensersatz in einer Vielzahl von Fällen kommen, wenn man diese Idee so umsetzen würde.

Das gebe ich zu bedenken und ist jedenfalls im Sinne einer Erstberatung derart von mir eingeschätzt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 16. August 2023 | 11:47

Vielen Dank für die Antwort.
Wie würde es sich verhalten, wenn man ich den Produkten meine eigene Namen geben würde und diese als „Duplikat" anbiete? Müssen die verkauften Produkte unbedingt eine Eigenkreation sein, um keine gesetzlichen Schwierigkeiten zu bekommen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. August 2023 | 21:58

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen auf Ihre Rückfrage gerne wie folgt:
Auch das mit dem Duplikat halte ich für schwierig, denn allein die eigene Namensgebung macht es ja nicht zu einem anderen Produkt, sondern es liegt meiner ersten Einschätzung nach immer noch ein Umgehungsgeschäft vor. Ich bedauere, Ihnen keine bessere Antwort geben zu können, aber so ist nach meiner Einschätzung die voraussichtliche Rechtslage.

Ich hoffe, Ihnen dennoch gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER