Lieber Fragesteller,
eine sehr spannende Frage, die in der Tat bezogen auf den Duftzwilling rechtlich offen ist. Sie sprechen in Ihrer Anfrage mit der Nichtauffindbarkeit der Keywords und der Ergänzung durch Auto-Complete, wichtige Maßstäbe und Entscheidungen an, die in dem Bereich ergangen sind.
M.E. spricht in einer Erstanalyse einiges dafür, das müsste man sich aber nochmal im Detail ansehen, da die Frage komplex ist, dass die Suchfunktion rechtlich zulässig ist. Dies kann man mit der BGH-Entscheidung in der Sache Ortlieb aus dem Februar 2018 begründen. In dieser Entscheidung ging es u.a. um die Frage, ob die Markenrechte von Ortlieb durch eine gemischte Trefferliste (in der neben Ortlieb-Produkten auch solche von Vaude erschienen) verletzt werden, insbesondere die sog. Herkunftsfunktion. Dies hat der BGH abgelehnt. Denn der durchschnittliche Internetnutzer wisse, dass die in der Trefferliste genannten Produkte im Wettbewerb mit den Markenprodukten, hier von Ortlieb, stehen.
Denn auch hier sollte der Kunde, der in die Suchmaske seinen Duft eingibt, dass Markenprodukt vom Zwilling unterscheiden können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten Überblick geben konnte.
Diese Antwort ist vom 12.02.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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