Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Knackpunkt ist die Frage, ob die Kupplung tatsächlich defekt war. Das müssen Sie leider nachweisen. Gelingt Ihnen der Beweis, muß die Gegenseite nachbessern. Gelingt Ihnen nicht der Beweis, müssen Sie leider die Kosten übernehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Das Autohaus hatte angeraten nochmals das Getriebe auszubauen. Wenn die Monteure aber dann bei dieser Nachbesserung keinen Fehler finden, müssen wir denn dann trotzdem den Arbeitsaufwand zahlen?
Mfg.
Sehr geehrte Ratsuchenden,
auch dann kommt es leider darauf an, ob Sie das Vorliegen der Mängel beweisen können oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt