Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich berechtigt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16f AufenthG zum Zweck des Spracherwerbs nicht zu einer Erwerbstätigkeit.
Wenn allerdings der vorhandene Aufenthaltserlaubnis vorsieht, dass die Erwerbstätigkeit in dem von Ihnen angegebenen Umfang erlaubt ist, so darf die Betroffene nebenher arbeiten, und zwar nur während der Ferienzeit und mit einem Umfang von maximal 120 vollen Arbeitstagen oder 240 halben Arbeitstagen pro Jahr. Für die Feststellung der zulässigen Arbeitszeit werden sämtliche Arbeitsstunden, die innerhalb eines Jahres geleistet wurden, addiert.
Gemäß § 39 Nr. 1 AufenthV ist es möglich, im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium bzw. eine Ausbildung zu beantragen, ohne dass zuvor eine Rückreise in die Heimat erfolgen muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
[b][/b]
- Rechtsanwalt -
Sprachvisum / Arbeitserlaubnis / Umwandlung in Studenten bzw Ausbildungsvisum
guten tag,
ich habe eine bekannte aus botswana, die aktuell mit einem sprachvisum hier in deutschland ist und die ich gerne in meiner firma als minijobberin anstellen würde und ihr nach abschluss ihrer sprachkurse gerne die möglichkeit einer ausbildung / studium anbieten würde
1. inwieweit darf sie mit einem sprachvisum arbeiten. im visum steht "beschäftigung nur während der ferienzeit bis zu 120 tage oder 240 halbe tage, (und das ist der teil der mir nicht ganz klar ist) sowie ausübung studentischer nebentätigkeit erlaubt.
2. ist es möglich ein sprachvisum (teilnahme an einem studienvorbereitendem deutsch-intensivkurs gemäß 16b abs. 1) ohne umweg über die heimkehr ins heimatland in ein studien oder ausbildungsvisum umzuwandeln.
beste grüße
-
50 €
-
49 €
-
40 €
-
40 €
-
25 €
-
60 €