Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung davon aus, dass nicht Sie sondern Ihr Freund die Abschleppstange an Ihrem PKW befestigt hatte.
Ich gehe weiter davon aus, dass
das Lösen der Stange während des Abschleppvorgangs nicht auf einen Fahrfehler Ihrerseits beruht.
Im Ergebnis macht Ihnen Ihr Freund auch gar keinen Vorwurf (und könnte das auch gar nicht).
Daher kommt Ihre Versicherung auch nicht für den Schaden im Wege eines geltend gemachten Schadensersatzanspruchs in Frage.
Es wäre zu prüfen, ob Ihre Kfz Versicherung das Abschleppen abdeckt, d.h. dabei verursachte Schäden bei Dritten. Ich habe insoweit leider nichts gefunden.
Ansonsten kann lediglich seine Vollkaskoversicherung eintreten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fahrzeug bei privatem Abschleppvorgang beschädigt
10. Juli 2023 11:45 |
Preis:
50,00 €
|
Beantwortet von
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Mein Auto hatte eine Panne und ein Freund versuchte mein Auto freundlicherweise mit einer Abschleppstange abzuschleppen. Während des Abschleppvorgangs löste sich die Stange und beschädigte das Auto meines Freundes an der Stoßstange hinten.
Welche Versicherung (meine Kraftfahrthaftpflicht oder ggf. seine Vollkasko) kommt für den Schaden auf?
Wie gesagt: NICHT MEIN Fahrzeug wurde beschädigt (das hat lediglich eine Panne), sondern das Fahrzeug meines Freundes, welcher mir beim Abschleppen behilflich war.
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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