Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
5 Jahre § 79 Absatz 3 Nr. 4 StGB. Wenn Sie sich in einem Land befinden, dass nicht ausliefert, kann einmalig um die Hälfte also um 2 Jahre 6 Monate verlängert werden § 79b StGB.
Die deutschen Behörden können die Behörden des anderen Landes auffordern, Sie zu verhaften und auszuliefern. Innerhalb der EU sehe ich da keine grundsätzlichen Probleme, wenn bekannt ist, wohin Sie fliehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fliehen nach Frankreich 3 Monate freiheitsstraffe
Hallo, ich habe auto gefahren onhe fahrerlaubnis unter BTM, ich war auf bewerhrung und müsste drogenberatung besuchen, set diesem fall habe ich beschlossen nie wieder drogen zu nehmen, es ist schon mehr al 3 jahren her. Vor paar tagen hebe ich Einladung zum strafantritt bekommen und ich sollte 3 monaten ins gefängnis gehen, ich habe vor zu heiraten und familie zu haben, ich möchte ins ausland fliehen zb frankreich, welche chancen habe ich und ob deutsche behörden mich verfolgen können? Und vie lange dauert vollstreckungsverjährung in meinem fall ?

16. Juni 2023 | 11:14
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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