Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Anfrage teile ich folgendes mit:
Ja, auch die Verurteilung wegen unerlaubten BTM-Besitzes wird im Bundeszentralregister eingetragen.
Ihren Schilderungen zu Folge wurde vom Gericht eine Gesamtstrafe verhängt, die auch den Vorwurf des unerlaubten BTM-Besitzes erfasst.
Bei Verhängung einer Gesamtstrafe, die eintragungspflichtig ist, werden im BZR sämtliche dem Urteil zu Grunde liegenden Straftbestände aufgeführt.
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Kuhn, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 04.11.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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