Steuerrecht DE - GR | Wohnsitz DE + GR & Arbeit in Niedersachsen + HomeOffice Greece

| 31. Mai 2023 16:27 |
Preis: 95,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Ausgangslage: Ich bin ledig und habe keine Kinder. Mein aktueller Wohnsitz ist in einem Bundesland in Deutschland, wo ich bei meinen Eltern gemeldet bin. Bald werde ich jedoch für meinen Job eine Wohnung in einem anderen Bundesland anmieten müssen. Dort plane ich, nur die Tagen zu verbringen, an denen ich vor Ort arbeiten muss.

Des Weiteren planen wir, zukünftig viele Monate in unserer Wohnung in Griechenland zu verbringen, da meine Partnerin dort selbstständig tätig ist. Konkret: Ich werde etwa 50 Prozent meiner Arbeitszeit vor Ort in Deutschland und die restlichen 50 Prozent im Home-Office in Griechenland verbringen.

Vor diesem Hintergrund frage ich mich, welche Konstellation in meinem Fall die sinnvollste ist?

Themen die mich dabei beschäftigen:
Welchen Wohnort sollte ich beispielsweise in meinem Arbeitsvertrag angeben? Wäre es ratsam, auch einen Wohnsitz in Griechenland anzumelden oder kann GR nur als eine Art Urlaubs-Ferienort gesehen werden? Und falls ja, wie sollte unsere Wohnung in Griechenland dann klassifiziert werden? Welchen Wohnort sollte ich als offiziellen Hauptwohnsitz angeben und welchen als Zweit- oder Ferienwohnsitz? Könnte eine Heirat in unserem Fall steuerliche Vorteile bringen? Wie kann ich das Konzept so schnüren, dass ich möglichst regulär all meine Renten- und Sozialabgaben in Deutschland tätige?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Anfrage nur dann annehmen, wenn Sie mir konkrete Ratschläge und Konzepte unterbreiten können. Bitte nicht annehmen wenn Sie nur allgemeine Hinweise geben, die ich auch mithilfe von ChatGPT bezüglich des Lebensmittelpunkts und Arbeitsortes bzw. Arbeitsvertrags finden könnte.

Beste Grüße.

Einsatz editiert am 31. Mai 2023 18:46

1. Juni 2023 | 06:56

Antwort

von


(718)
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Sehr geehrter Fragesteller,


aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.


Sie sollten auf  eine Homeofficevereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber abschließen und Ihren deutschen Wohnsitz behalten, da im SV-Recht grundsätzlich das Territorialprinzip gilt


Es kommt darauf an, wie konkret Ihre Arbeitszeiten aufgeteilt sind.


Wenn Sie mehrere Monate am Stück in Griechenland arbeiten und dann für einen längeren Zeitraum in Deutschland arbeiten, sollten Sie sich entsenden lassen. Die Entsendung bedeutet, dass der Arbeitgeber Sie ins Ausland entsendet einen sogenannten A1 Antrag stellt und Sie dadurch im EU-Ausland versichert sind.


Wenn Sie nicht mehrere Monate in einem Land arbeiten, sondern bspw. innerhalb eines Monats, einige Tage zum AG in Deutschland zurückkehren und dann wieder für 1 oder 2 Wochen in Griechenland arbeiten, dann liegt keine Entsendung vor, Sie sind dann im Homeoffice tätig.


In beiden Fällen bleiben Sie über die GKV versichert, im ersten Fall, über die Entsendung, im zweiten Fall, über die EHIC, da Sie dann wie ein Urlauber sind. Die SV-Vorschriften des Sitzes des Arbeitgebers bleiben bestehen, siehe Art 13 VO (EG) 883/2004. Sie müssen nur einen wesentlichen Teil, hier einen überwiegenden Teil der Tätigkeit in Deutschland ausüben.


Diese überwiegende Tätigkeit gilt auch im Rahmen des Steuerrechts, damit Sie weiterhin in Deutschland besteuert werden können, müssen Sie mehr als 183 Tage in Deutschland sein, da sonst das Besteuerungsrecht nach Griechenland wechselt.


Zusammenfassend ist daher folgendes festzustellen, damit weiterhin die deutschen SV-Vorschriften und das deutsche Steuerrecht gilt, müssen sie überwiegend in Deutschland tätig sein und müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Ihre Wohnung in Griechenland können Sie als Ferienwohnung nutzen, müssen Sie aber in Deutschland nicht angeben. Nach aktuellem deutschen Melderecht können Zweitwohnsitze nur in Deutschland belegen sein. Ob eine Anmeldung in Griechenland erforderlich ist, müssen Sie mit den griechischen Behörden klären, üblicherweise müssen Sie sich nach 3 Monaten anmelden.


Ob sie verheiratet sind oder nicht ist für die Frage des SV-Rechtes oder die steuerliche Beurteilung unerheblich.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. Juni 2023 | 08:15

Sehr geehrter Herr Braun,

vielen Dank für Ihre schnelle und gut strukturierte Antwort.

Ich bitte um eine kurze Erläuterung zu Ihrem verwendeten Begriff "Home Office Vereinbarung". Meinen Sie damit eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die im Allgemeinen die Tätigkeit im Home Office beschreibt? Zum Beispiel, wie viele Stunden im Home Office gearbeitet werden, welche Voraussetzungen der Arbeitsraum erfüllen muss, welche technischen Geräte vom Arbeitgeber für das Home Office gestellt werden und wie der Schutz vertraulicher Informationen vor Dritten gewährleistet wird?

Bei mir trifft der zweite Fall zu. Es wird ein Wechsel von 1-2 Wochen in DE und 1-2 Wochen in GR geben. Eine Sache konnte ich Ihrer Antwort zur Besteuerung in DE nicht entnehmen. Wäre mein Hauptwohnsitz weiterhin bei meinen Eltern und die Wohnung, die ich für die Arbeit nutze, mein Zweitwohnsitz? Wie wäre in diesem Fall die steuerlich günstigste Konstellation?

Sie haben in Ihrer Antwort nur den Fall mit 183 Tagen in Deutschland betrachtet. Dies ist möglich, aber ist es auch die sinnvollste Konstellation für mich? Da es in meinem geschilderten Fall knapp ist, welche alternative Variante wäre empfehlenswert, wenn die Besteuerung nach Griechenland wechselt? Wäre das finanziell möglicherweise die sinnvollere Option? Für Rentner in Griechenland gilt ein Steuersatz von 7 % auf ihr Einkommen für 15 Jahre. Würde eine ähnliche Regelung auch für mich gelten? Zusätzlich denke ich an die Absetzbarkeit der Reisekosten. Mit meinem steuerlichen Wohnsitz in Griechenland könnte ich wahrscheinlich die Reisekosten für die Flüge (die alleine etwa 10.000 € ausmachen) vollständig absetzen. Welche Nachteile hätte diese Variante? Was würde mit der Sozialversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung geschehen? Als was wären in dieser Konstellation mein jetziger Hauptwohnsitz und die Wohnung für die Arbeit in DE deklariert?

Für eine umfassende Antwort auf meine gestellte Frage, würde ich mich freuen, wenn Sie auch die zweite Seite betrachten würden.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juni 2023 | 15:33

Sehr geehrter Fragesteller,

für die späte Rückmeldung bitte ich höflichst um Entschuldigung.

zu 1.)
Dies ist korrekt, eine solche Home-Office-Vereinbarung meine ich.

zu 2.)
Grundsätzlich könnte hier eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Mittlerweile gibt es BFH Rechtsprechung, dass Kinder im Haushalt Ihrer Eltern auch die doppelte Haushaltsführung ansetzen können. Die Kosten im Haushalt der Eltern können geltend gemacht werden. Hinsichtlich des Nachweises empfehle ich Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater, auch in Hinblick darauf, dass nicht alle Finanzgerichte die Vorgaben des BFH umsetzen.

zu 3.)
Hinsichtlich der Besteuerung Ihres Einkommens in Griechenland kann ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen. Wenn allerdings die Besteuerung in Griechenland für Sie "günstiger" ist, fallen Sie unter die griechische Besteuerung, wenn Sie sich mehr als 183 Tage in Griechenland aufhalten. In Deutschland gezahlte Steuern werden Ihnen dann angerechnet (Art. 17 DBA Griechenlad-BRD).

In sozialrechtlicher Hinsicht unterfallen Sie dann grundsätzlich dem System des Tätigkeitsstaates, hier Griechenland. Wenn Sie sich nach Griechenland entsenden lassen (maximal 24 Monate) können Sie im deutschen Sozialsystem bleiben. Renteneinzahlungen in Griechenland werden werden berücksichtigt, d.h. Sie bekommen dann später eine Rente des griechischen Staates, wobei Sie Zeiten der Einzahlungen jeweils berücksichtigt werden und dann die Rente anteilig berechnet wird, wenn Sie eigentlich die Pflichtversicherungszeiten noch nicht erreicht hätten.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen grundsätzlich beantworten, so dass Sie Anhaltspunkte für eine Entscheidung gewonnen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. Juni 2023 | 17:24

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Generell eine solide Antwort, die meisten Fragen wurden geklärt. Ein wenig hat mir das Aufzeigen eines bestmöglichen Gesamtkonzeptes für die 5 Sterne gefehlt. Es waren mehr Einzelinformationen auf die Fragen, welche ich dann selbst zusammen bringen muss. Zudem ist ein wichtiger Teil noch der bestmögliche steuerliche Umgang mit den Reisekosten unbeantwortet. Das hätte mich noch sehr interessiert, da dies einen sehr großen Anteil an Kosten über das Jahr ausmacht. Danke für ihre Hilfe zu den verbleibenden Themen!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Juni 2023
4,4/5,0

Generell eine solide Antwort, die meisten Fragen wurden geklärt. Ein wenig hat mir das Aufzeigen eines bestmöglichen Gesamtkonzeptes für die 5 Sterne gefehlt. Es waren mehr Einzelinformationen auf die Fragen, welche ich dann selbst zusammen bringen muss. Zudem ist ein wichtiger Teil noch der bestmögliche steuerliche Umgang mit den Reisekosten unbeantwortet. Das hätte mich noch sehr interessiert, da dies einen sehr großen Anteil an Kosten über das Jahr ausmacht. Danke für ihre Hilfe zu den verbleibenden Themen!


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