Familienrecht Frau zieht aus mit Säugling

31. Mai 2023 08:39 |
Preis: 70,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


09:27

Guten Tag,

ich befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen Situation und benötige Hilfe.

Ich war alleinerziehender Papa und habe meinen Sohn bereits als Baby alleine gross gezogen. Nachdem mein Sohn jetzt 8 Jahre alt ist bin ich seit 2 Jahren in einer Beziehung mit meiner (Ex-) Verlobten und nun habe ich eine Tochter die aktuell 6 Monate jung ist. Obwohl wir nicht verheiratet sind haben wir das gemeinsame Sorgerecht.

Im Moment leben wir in einer gemeinsamen Wohnung. Gestern hat sie mir mitgeteilt, dass sie bereits eine neue Wohnung hat und ihr Entschluss feststeht sich zu trennen. Die Trennung ist nicht das Problem, ich kann in einer Beziehung inder soviel negative Energien herrschen nicht länger bleiben.


Mein Sohn und ich haben eine starke Bindung zu meiner Tochter und die meiste Zeit ist sie bei mir sobald ich zu Hause bin. Die Kindsmutter ist ständig am eskalieren vor den Kindern und sagt Dinge wir, dass ihre Welt grau ist und sie das Gefühl hat zu ertrinken. Sie ist extrem überfordert und lässt uns mit ihren Launen darunter leiden.

Ich ging davon aus, dass Sie eine depressive Phase und habe Sie in Ruhe gelassen. Seit Gestern weiss ich jedoch, dass Sie bereits wesentliche Schritte eingeleitet hat die so auch nicht mehr zu unterschätzen sind. Sie kommt ursprünglich aus Kuba und ihr Vater lebt auf Lanzerote. Ständig will sie ohne mich ins Ausland reisen und da war unsere Tochter erst 4 Monate alt und ich hatte ernste Bedenken und habe sie gebeten zu warten bis sie etwas älter ist. Nun hat sie mir schon mehrfach angedroht, dass wenn ich nicht so handle wie es ihr passt, dass Sie mit unserer Tochter „ganz abhaut".

Unsere Tochter wird nicht gestillt und ich habe ernste Bedenken, dass das Schritt eins in Richtung Flucht ins Ausland sein wird. Ihre besten Freundinnen haben Sie zur Geburt unserer Tochter nicht besucht. Sie hat hier keine Familie und kaum Freunde.

Da ich nun ausreichend Erfahrung mit Säuglingen habe, hier ihr alebensmittelpunkt mit ihrem Halbbruder und meiner Familie ist und zugleich grosse Angst habe, dass sie wie jede Drohung, auch diese in die Realität umsetzen könnte. Finanziell bringt sie uns mit ihrem Auszug auch in eine schwierige Situation und ich bin extrem geschockt, dass Sie bereits alle Schritte eingeleitet hat. Jugendamt, Anwälte, dad Gericht und den Auzug. Ihr Vater aus Lanzerote unterstützt sie finanziell.

Ich arbeite Teilzeit von 9-13 Uhr und Sie ist aktuell in Elternzeit. Es ist offensichtlich, dass Sie die Bindung zwischen Kind und mir in vielerlei Hinsicht torpediert und ein Problem damit hat. Meinen Vorschlag an einer Mediation teilzunehmen lehnt sie ab, fü Sie gibt es keine Alternative dazu, dass unsere Tochter mit ihr auszieht und ich darf sie sehen wann ich will. Doch bisher hat Sie sich an keinen Beziehungsdeal oder Abmachung gehalten.

Ich möchte, dass unsere Tochter in ihrem gewohnten Umfeld bleibt und ich Sie tagsüber zu ihr bringe und Abends wieder abhole, solange bis sich eine 50:50 Lösung realisieren lässt. Ich bin der Meinung, dass ich den Status einer „Mutter" nach so langer Zeit als alleinerziehender verdient habe.

Ich benötige hier dringend Hilfe und guten Rat, denn im Moment zerbricht eine Welt für uns und ich erkenne diesen Menschen nicht.

31. Mai 2023 | 09:14

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

"ich bin extrem geschockt, dass Sie bereits alle Schritte eingeleitet hat. Jugendamt, Anwälte, dad Gericht und den Auzug. Ihr Vater aus Lanzerote unterstützt sie finanziell."

Sie hat aber noch nicht Ihre Zustimmung im Streitwege beim Familiengericht ersetzt?

Solange nämlich das noch nicht geschehen ist, kann man die Sache dort streitig klären. Zwar besteht in Aufenthaltsbestimmungssachen kein Anwaltszwang, aber es kann dennoch sinnvoll sein sich anwaltlich vertreten zu lassen. Möglicherweise ist in Ihrem Fall auch ein Eilverfahren sinnvoll, um die Sache schnell und sauber zu klären.

Vertiefend erläuternd:

http://www.eilverfahren-familiengericht.info/aufenthaltsbestimmungsrecht#:~:text=In%20einem%20Eilverfahren%20am%20Familiengericht%20hinsichtlich%20des%20Aufenthaltsbestimmungsrechts,mit%20den%20Verfahrensbeteiligten%20und%20dem%20betroffenen%20Kind%20sucht.

Falls bereits ein Beschluss des Familiengerichts vorliegen sollte, kann man den fristgemäß mit Rechtsmitteln angreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 31. Mai 2023 | 09:19

Sie hat aber noch nicht Ihre Zustimmung im Streitwege beim Familiengericht ersetzt?

Aktuell habe ich noch kein Schreiben erhalten, ichvgehe jedoch davon aus, dass Sie das bereits veranlasst hat.

Aktuell handelt Sie so, als würde es keine Rolle spielen was ich davon halte. Viel wichtiger ist mir jedoch zu wissen, wie gut oder wie schlecht meine Chancen stehen einen Auszug unserer Tochter zu vermeiden. Ich habe keine schlechten Angewohnheiten, habe mir nichts zu schulden kommen lassen und kann Sie problemlos versorgen.

Eine erste Einschätzung der Situation unter den beschriebenen Umständen wäre sehr hilfreich.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Mai 2023 | 09:27

Sehr geehrter Fragensteller,

"Aktuell habe ich noch kein Schreiben erhalten, ichvgehe jedoch davon aus, dass Sie das bereits veranlasst hat."

Das ist an sich nicht denkbar. Denn die Zustimmung des Gerichts muss grundsätzlich vor Auszug ersetzt werden. Zudem erhält man normalerweise wenigstens die Mitteilung, dass ein Verfahren angestoßen wurden zeitnah.

- Das Problem bei so kleinen Kindern ist, dass sie nicht befragt werden. Ein Wegzug aus Deutschland kann man wahrscheinlich schon eher erfolgreich verhindern als den aus der gemeinsamen Wohnung zusammen mit einem Kleinkind. Gerade bei sehr kleinen Kindern neigen Richterinnen und Richter auch heute noch schnell dazu, das Kind der Mutter zuzordnen.

Das muss man realistisch sehen. Dennoch hat man dann freilich seinen Anspruch auf Umgang.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger

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