Eine Bekannte hat in einem Lokal Alkohol konsumiert und ist auch Auto gefahren. Sie wurde nicht von der Polizei angehalten, es ist auch nichts weiter passiert. Sie ist aber der Meinung, dass Zeugen sich ihr Kennzeichen gemerkt haben und das Lokal war auch Video überwacht. Ihre Angst ist, dass aufgrund von Zeugenaussagen (Exfreundin von ihrem jetzigen Freund) und Video Aufnahmen ihr der Führerschein entzogen werden kann. Ist die Angst berechtigt ? Das ganze liegt jetzt schon eine Woche zurück.
Es ist höchst unwahrscheinlich, dass gegen Ihre Bekannte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, insbesondere weil die Polizei sie nicht angehalten und eine Atemalkoholmessung durchgeführt hat.
2.
Jetzt, also viel später, könnte man die Blutalkoholkonzentration zur Zeit, als die Bekannte gefahren ist, nicht mehr feststellen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller28. Mai 2023 | 22:54
Hallo Herr Raab, herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Sie ist aber der Meinung, dass die Polizei auf den Videoaufzeichnung , die konsumierten Getränke zählen könnte und so Rückschlüsse ziehen, dass sie alkoholisiert gefahren sei und sie dadurch ihren Führerschein verlieren wird. Kann das passieren ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt28. Mai 2023 | 23:19
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Durch zählen der konsumierten Getränke kann man nicht rechtssicher auf die Blutalkoholkonzentration schließen.
Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, was ich nicht für wahrscheinlich halte, könnte ein Verteidiger erreichen, das es nicht zu einem Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug kommt.