Untermietvertrag, Vermieter Insolvent

| 26. Mai 2023 11:32 |
Preis: 40,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von


22:28

Zusammenfassung

Untermietvertrag, Zahlung der Miete

Hallo, meine Frau hat zum 01.01.2023 einen Ladenlokal für 10j gemietet um sich selbstständig zu machen, hat sich aber anders überlegt und den Ladenlokal an mich untervermietet, dazu war sie laut Mietvertrag berechtigt. Seit Januar 2023 habe ich ein Gewerbe angemeldet und betreibe den Ladenlokal erfolgreich. Ich habe während der ganzen Zeit die Miete direkt an den Eigentümer überwiesen. Da meine Frau aber die ganze Zeit über ihre Verhältnisse gelebt und hoch verschuldet ist verlangt sie jetzt von mir das ich zukünftig die Ladenmiete an sie überweisen soll. Ich habe aber über Umwege erfahren dass sie die Miete nicht weiterleiten wird und Privatinsolvenz beantragt.

Die ganzen Privaten schulden und Kredite wurden ohne mein Wissen gemacht und ich habe nie für sie gebürgt.
Was passiert mit meinem Gewerbe wenn sie die Miete nicht weiterleitet und Privatinsolvenz anmeldet?
Sie schuldet auch mir eine größere Summe Geld, wie komme ich an mein Geld??
Kann man mich für ihre Schulden haftbar machen weil wir verheiratet sind, ich habe noch etwas Geld auf meinem Konto und eine vermietete Immobilie von dem sie nichts weiß.

26. Mai 2023 | 12:59

Antwort

von


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61231 Bad Nauheim
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Was passiert mit meinem Gewerbe wenn sie die Miete nicht weiterleitet und Privatinsolvenz anmeldet?

Grds. hat Ihre Frau Anspruch auf die Mietzahlung, soweit in dem Untermietvertrag nicht geregelt ist, dass die Miete direkt an den Hauptvermieter zu zahlen ist. Soweit Ihre Frau die Mietzahlung nicht an den Vermieter weiterleitet, wird dieser alsbald den Mietvertrag kündigen und eine Räumung der Mietsache verlangen. Aus der bisherigen Regelung der direkten Mietzahlung könnte eine Vertragsergänzung gesehen werden, so dass Sie die Miete wie bisher an den Vermieter leisten sollten, um eine Kündigung des Mietvertrages zu verhindern.

Hier ist meine Empfehlung, dass Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und vorschlagen, dass der Mietvertrag auf Sie übergeht. Allerdings bedarf es hierfür die Zustimmung Ihrer Frau.

Für den Fall, dass ihre Frau einen Insolvenzantrag stellt und der Insolvenzverwalter den Mietvertrag kündigt, sollten Sie anbieten, dass Sie das Ladenlokal anmieten werden.

2. Sie schuldet auch mir eine größere Summe Geld, wie komme ich an mein Geld??

Soweit Ihre Frau die Mietzahlung an sich verlangt, könnten Sie anführen, dass Sie noch Gegenansprüche habe, mit denen Sie verrechnen. Ansonsten sollte ihre Frau ein notarielles Schuldanerkenntnis abgeben, was Ihnen im Falle einer Insolvenz nicht weiterhilft.

3. Kann man mich für ihre Schulden haftbar machen weil wir verheiratet sind, ich habe noch etwas Geld auf meinem Konto und eine vermietete Immobilie von dem sie nichts weiß.
Nein, wenn Sie für die Verbindlichkeiten Ihrer Frau keinen Bürgschaftsvertrag oder Haftungsübernahme unterschrieben haben, besteht keine persönliche Haftung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 26. Mai 2023 | 15:54

Vielen dank für die leicht verständlichen Antworten.
Eine Frage hätte ich noch,
falls der Mietvertrag vom Eigentümer wegen Mietschulden gekündigt wird und ich es nicht übernehmen möchte muss ich dann für die Räumung/Renovierungskosten aufkommen weil ich die Miete an den Eigentümer überwiesen habe und dadurch eine Verpflichtung eingegangen bin?

Vielen Dank im voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Mai 2023 | 22:28

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Eine Verpflichtung zur Renovierung besteht nur im Mietverhältnis zu ihrer Exfrau. Gegenüber dem Vermieter ist ihre Frau zur Renovierung verpflichtet, soweit der Mietvertrag dies vorsieht.

Eine Verpflichtung gegenüber dem Vermieter haben Sie durch Ihre Mietzahlungen nicht begründet.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 26. Mai 2023 | 23:44

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