Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
sie können vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn in dem Kaufvertrag genau das Modell mit MJ2022 bezeichnet ist.
Dann würde ein Irrtum ausscheiden.
Einen anderen Rücktrittsgrund gibt es nicht.
Die Rechtsprechung hat einen derartigen Fall noch nicht bearbeitet (jedenfalls wurden keine Urteile veröffentlicht). Bislang wurde nur das Autohaus verpflichtet, über Mängel, Unfälle und ggf. Zwischenhändler aufzuklären, so auch das Urteil vom 26.1.2010, AZ: 6 O 82/09 vom Landgericht Karlsruhe, dass den Verkäufer nur verpflichtet, über den technischen Zustand aufzuklären.
Sie können hier nur versuchen, eine Einigung zu treffen. Zurückzutreten und ggf. einen Schadensrsatzanspruch zu verwirklichen wäre zu riskant.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Auto Kaufvertrag 27.04.23, Lieferung von MJ 2022, obwohl MJ 2023 auf dem Markt ist
Guten Tag,
ich habe am 27.04.2023 einen Auto-Kaufvertrag für einen MG4 unterzeichnet, Lieferung Juni 2023.
Durch Zufall habe ich erfahren, dass ich ein "Modelljahr 2022" bekomme, seit Anfang April war dem Händler jedoch bereits bekannt, dass auch ein Modelljahr 2023 bestellt werden kann, welches zwar teurer ist, aber sich in wichtigen Ausstattungsdetails vom MJ 2022 unterscheidet. Mögl. Lieferdatum Juli 2023.
Hätte der Händler mich hierüber informieren müssen? Habe ich Rechte, auf Lieferung von MJ 2023 zu bestehen (mit Aufpreis), oder kann ich ganz vom Kaufvertrag zurücktreten?
Vielen Dank!
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
20 €
-
25 €
-
30 €
-
30 €
-
25 €
-
30 €