Nutzung des Dienstes und der Erstellung eines Profils

5. Mai 2008 22:34 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Vertragsrecht


Meine 11 Jährige Tochter hat eine email bekommen, das für sie eine Nachricht unter www.nachbarschaftspost.com eingegangen ist.
Und war in dem Zeitraum, wo sie gerade Geburtstag hatte.
Sie hat sich dort angemeldet um die Nachricht zu erhalten.
Es ist keine Nachricht im Postfach gewesen.
Jetzt am 02.05.08 hat sie eine email erhalten, das sie für die
Nutzung des Dienstes und der Erstellung eines Profils 54,00 EUR bezahlen soll.
Ich habe dieser Firma (Connection Enterpises LTD) per mail mitgeteilt, das sie den Account meiner Minderjährigen Tochter mit 11 Jahren löschen sollen, da man auf der Internetseite dies nicht selbstständig durchführen kann.
Daraufhin kam ein mail mit Schreibfehlern mit der folgenden Info:

Sehr geehrte Frau V..... F......,

wir haben Ihre Mitteilung dankend erhalten.

Nach eingehender Prfung der von Ihnen geschilderten Sachlage mssen wir Ihnen mitteilen, dass ein rechtsgltiger Vertrag besteht.
Zunchst mchten wir Sie darauf hinweisen, dass Kinder gem 104 ff. BGB nach dem Gesetz beschrnkt geschftsfhig sind.
Unabhngig davon, ob die Anmeldung durch Sie oder durch Ihr Kind erfolgte, ist der Vertrag gem 312 b BGB wie abgeschlossen gltig. Zustzlich mchten wir gerne anmerken, dass Sie nach 1004 BGB verpflichtet sind Ihren Rechner/Ihr persnliches E-Mail Postfach vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schtzen.
Aus diesen Grnden mssen wir auf unsere bisherige Forderung ggf. zzgl. anfallender Mahnkosten weiterhin bestehen.
Selbstverstndlich stehen wir Ihnen gerne bei Rckfragen zur Verfgung.


Mit freundlichen Gren

Ihr Supportteam



Bitte um Info, wie wir damit umgehen sollen.

Ist es möglich einen Anhang bei einer Frage mit zu senden?
( z.B. die Rechnungskopie der Firma (Connection Enterpises LTD)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst danke ich für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.

Mit der (im Übrigen als unseriös) bekannten Firma Connection Enterprises Ltd. ist alleine schon aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit kein wirksamer Vertrag zustande gekommen (auch nicht über den Umweg der Ihnen vorgeworfenen Aufsichtspflichtverletzung). Die dafür erforderliche Genehmigung Ihrerseits wurde verweigert.

An sich besteht für Sie in dieser Sache kein Handlungsbedarf. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, so bestreiten Sie nochmals ausdrücklich die Forderung. Damit ist Connection Enterprises die Einschaltung eines Inkassounternehmens verwährt. Des Weiteren sollten Sie bei dieser Gelegenheit den Vertrag vorsorglich und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung und Irrtums namens Ihrer Tochter anfechten.

Damit sollte sich die Sache für Sie erledigt haben. Weitere Post dieser Firma (die Sie vermutlich noch erhalten werden), können Sie ignorieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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