Vertragsrecht - Onlinebestellung

23. Mai 2023 15:59 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 13.04.2023 einen selbst zusammengestellten Laptop gekauft. Ich wollte den Laptop über meine Firma kaufen, habe mich aber bei der Rechnungsanschrift vertan und anstatt den vollständigen GbR Namen (Calderón Merchán und Hermann GbR) den fiktiven Unternehmensnamen (MitiMiti Productions) eingegeben.

Ich habe den Laptop am 27.04.2023 erhalten und am 10.05.2023 zurückgeschickt, da mir der Laptop nicht gefallen hat.

Zwischen dem 13.04.2023 und dem 10.05.2023 habe ich mehrmals nachgefragt, ob das Unternehmen eine nachträgliche Rechnungskorrektur durchführen kann und den richtigen GbR Namen (Calderón Merchán und Hermann GbR) eintragen kann. Dies wurde verneint, weil der Laptop aus England geliefert wurde und die Daten auch beim Zoll liegen würden und man diese nicht einfach nachträglich ändern kann.

Heute habe ich eine E-Mail erhalten, in der mir mitgeteilt wurde, dass Firmen vom 14-tägigen Widerrufsrecht ausgeschlossen sind (steht auch in den AGBs des Unternehmens) und dass deswegen mein Laptop an mich zurückgeschickt wird und ich mein Geld nicht wiederbekomme.

Ich habe dann im Kundenportal des Unternehmens nach der Rechnung geschaut und dort gesehen, dass sie nun doch die Rechnung geändert haben und der richtige GbR Name drauf steht. Ich habe aber sowohl E-Mails und Die Originalrechnung, welche meine Aussagen belegen können.

Nun zu meiner Frage: da ich beim Kauf den fiktiven Namen der Firma eingegeben habe, wurde mir von meiner Steuerberaterin mitgeteilt, dass dies nicht ausreicht um den Laptop über die Firma zu kaufen. Deswegen habe ich den Laptop schlussfolgerlich als Privatperson gekauft und doch das 14-tägige Rückgaberecht oder nicht?

Darf das Unternehmen ohne mir Bescheid zu geben einfach so die Rechnung ändern?

Ist es rechtens, dass die Rücksendung vorher genehmigt wird und jetzt nach einem finanziell und zeitlich aufwendigen Rücksendeprozess (persönlich beim Zollamt erscheinen/ Ausguhrbegleitdokent bekommen/ Zusammenarbeit mit einem Spediteur welches das ABD ausfüllen muss, da es zu kompliziert ist) mir plötzlich gesagt wird es geht doch nicht?

Bin ich im Recht oder das Unternehmen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
LG Jannik

23. Mai 2023 | 16:31

Antwort

von


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Guten Tag,

dass Firmen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind, steht nicht nur in den AGB der Verkäuferin, sondern auch im Gesetz, § 312g Abs. 1 BGB:

Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

Sie haben aber dadurch, dass Sie einen Firmennamen angegeben haben, erkennbar nicht als Verbraucher gehandelt, wobei es keine Rolle spielte, ob Sie einen fiktiven Firmennamen verwendet haben.
Aufgeführt gegenüber dem Verkäufer haben Sie sich als Unternehmer und müssen sich entsprechend auch so behandeln lassen, vgl. BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04.

Ihnen steht daher in der Tat kein Widerrufsrecht zu.

Die Änderung der Rechnung ist nach Ihrer Darstellung ja so wohl von Ihnen nachgefragt worden, so dass ich derzeit jedenfalls keine unzulässige Vorgehensweise des Verkäufers erkennen kann.

Was es mit der vorherigen Genehmigung der Rücksendung auf sich hat, ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, dazu kann ich dezeit also nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen


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