§ 192 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

13. Mai 2023 05:33 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige die Zustellung eines Briefs durch einen Gerichtsvollzieher.

Wenn ich es richtig verstehe, wird hierbei nicht nur die Zustellung, sondern auch der Inhalt quittiert. Bitte berichtigen Sie mich, sollte dem nicht so sein.

Bitte teilen Sie mir mit, wie ich einen Brief auf diese Weise zustellen lassen kann.

Die Zustellung soll bei der Postleitzahl 76139 erfolgen.

Vielen Dank.

13. Mai 2023 | 13:35

Antwort

von


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Guten Tag,

Sie setzen sich am besten zunächst telefonisch mit der Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle Ihres Amtsgerichtes in Verbindung und bringen so den zuständigen GV in Erfahrung.

Mit dem nehmen Sie zweckmäßigerweise zunächst telefonisch Kontakt auf und sprechen das weitere Vorgehen ab.
Das besteht darin, dass Sie ihm das zuzustellende Schriftstück sowie eine Kopie davon übermitteln. Das kann postalisch aber auch direkt an ihn erfolgen.

Der GV wird dann den Inhalt und nach Zustellung auch den Zeitpunkt der Zustellung bescheinigen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 15. Mai 2023 | 06:28

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Anfrage war eventuell nicht hinreichend spezifisch.

Ich habe die Postleitzahl genannt, weil ich mir eine genaue Anleitung erwünschte, an wen ich mich wie wenden muss. Das Wie ist leider klar, scheinbar muss man telefonisch erfolgen.

Doch mir fehlt das an wen. Wünschenswert wäre, dass es ohne telefonische Rücksprache funktioniert, sollte es einen Leitfaden hierfür geben, bitte ich hiermit darum.

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Mai 2023 | 06:40

Guten Morgen,

76139 ist Karlsruhe. Daher rufen Sie beim Amtsgericht Karlsruhe an, 0721 926-0, lassen sich mit der Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle verbinden und fragen nach dem zuständigen Gerichtsvollzieher.

Das beantwortet dann Ihre Frage nach dem an wen.

Mit freundlichen Grüßen

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