Geldgeschenke

8. Mai 2023 15:19 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Ich war Jahre lang arbeitslos mir machen verschiedene psychologische Probleme zu schaffen. Durch eine gute Medikamenteneinstellung habe ich dennoch versucht und einen Job erhalten. Er wurde auch gut bezahlt so das ich nichtmehr im Leistungsbezug des Jobcenters war. Meine Mutter war so stolz das sie mir 5000€ geschenkt hat als Startkapital. Ich war mit dem Geld auch im Casino und habe dort ebenfalls 300€ plus erzielt. Nun kommt mein Problem ich bin leider nach 5 Wochen gesundheitlich rückfällig geworden und wurde wegen Krankheit entlassen. Muss ich die Geldeingänge (Geldgeschenk und Gewinn) dem jobbender erkläre bzw wird das auf meine Leistungen angerechnet? Meine Frage fußt auf dem Wissen das ein größeres Geldgeschenk normalerweise auf bis zu 6 Monate mit dem Hartz IV bzw Bürgergeld verrechnet wird.

9. Mai 2023 | 17:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Geldgeschenke und daraus resultierende Gewinne müssen gegenüber dem Jobcenter offengelegt werden und können auf das Bürgergeld angerechnet werden. Das Geldgeschenk wird dann wie Einkommen behandelt und mindert das Bürgergeld. Ich empfehle Ihnen daher die Angabe gegenüber dem Jobcenter. Anschließend wird dieses einen Änderungsbescheid erlassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 9. Mai 2023 | 22:34

Sehr geehrter Herr Ahmadi

Wenn ich Sie richtig verstanden habe wird das Geld auch ausserhalb des Leistungsbezuges angerechnet. Da ich zu der Zeit ja in vollzeit beschäftigung war. Wird es dann auf einen Monat oder auf maximal 6 Monate angerechnet und damit komplett eingezogen?

mit freundlichen Grüßen
Lichtenberger

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Mai 2023 | 09:53

Sehr geehrter Fragesteller,

ich muss mich hier korrigieren. Sofern das Geld Ihnen geschenkt wurde, als Sie noch nicht im Bezug waren, wird Ihnen das Geld aufgrund der Vermögensfreibeträge auch nicht mindernd angerechnet. Es wird daher auch nicht eingezogen. Es steht zu Ihrer freien Verwendung und wirkt sich nicht auf den Bezug oder die Höhe des Bürgergeldes aus. Anders wäre dies nur bei Geldgeschenken, die Sie während des Bürgergeldbezuges erhalten, hiervon war ich ursprünglich ausgegangen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

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