ich habe konkrete Fragen zum Urheberrecht und würde gerne wissen, ob es erlaubt ist, eine einzelne Seite aus einer Zeitschrift oder einem Buch zu verkaufen, z.B. auf Etsy oder eBay. Dabei handelt es sich um die Original-Seite, nicht um eine Kopie. Ein Beispiel hierfür ist der folgende Link: https://www.etsy.com/de/listing/1039617196/vintage-1959-marlboro-zigaretten-print?click_key=80356ef053ac381ed2067998446d1bbda89867f6%3A1039617196&click_sum=f620e142&ref=shop_home_recs_6&pro=1&sts=1
Im genannten Fall handelt es sich um eine Werbung aus einer Zeitschrift. Bei mir könnte es sich ebenfalls um eine Werbung, aber auch um einen Artikel mit Text und Bild oder sogar um ein Foto mit einer Person darauf handeln. Darf ich in diesem Fall die Seite oder das Bild ausschneiden und verkaufen? Gibt es einen Unterschied zwischen dem Verkauf eines ganzen Originals und dem Verkauf eines Ausschnitts, z.B. nur eines Bildes?
Diese Fragen interessieren mich sowohl für ältere als auch für neue Zeitschriften.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zeitschriften, Bücher und Fotos sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung der Rechteinhaber weitergegeben werden.
Von diesem allein dem Urheber zustehenden Verbreitungsrecht gibt es in § 17 Absatz 2 UrhG aber eine Ausnahme: Wenn Sie das Werk legal in der EU oder im EWR erworben haben, dürfen Sie es weiter verkaufen. Hierdurch soll der freie Warenverkehr gesichert werden und verhindert werden, dass der Urheber einen Weiterverkauf beschränken kann.
Diese Ausnahmeregelung bezieht sich aber dem Sinn und Zweck nach grundsätzlich nur auf das unveränderte Original. Der separate Verkauf einzelner Teile des Werkes, z.B. einzelner Seiten und Fotos, ist von der eng auszulegenden Ausnahme nicht gedeckt.
Ich halte es in der Praxis zwar für unwahrscheinlich, dass sich ein Rechteinhaber an dem Verkauf einzelner Originalseiten stören wird, rein rechtlich besteht aber ein gewisses Risiko.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.