Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1) Die Frage die sich mir nun stellt lautet: Was kommt da nun auf mich zu?
Soweit eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, wird Sie der Rechteinhaber auch entsprechend zivilrechtlich belangen. Es drohen dann Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Grundsätzlich drohen rechtliche Schritte nur, wenn die Produkte in den Wirtschaftsverkehr eingeführt werden sollen. Bei rein privatem Gebrauch droht keine Verfolgung.
Sie müssen dann begründen, warum Sie für den privaten Gebrauch eine solche Menge bestellt haben.
Soweit eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, droht eine entsprechende Abmahnung mit den zuvor genannten Ansprüchen.
Der Zoll wird sicher vorschlagen, die Sachen zu vernichten. Dem sollten Sie dann zustimmen.
2) Ein Abmahnung/Unterlassungserklärung seitens Ralph Lauren ist sicher, jedoch nicht in welchem Umfang, dank des Bildes sicher noch höher?
Ja, in der Tat kann Ihnen auch die Verwendung des Fotos zum Nachteil gereichen.
Die Abmahnung kann daher die unerlaubte Verbreitung der Ware und die unerlaubte Nutzung des Fotos umfassen.
3) Werden die Anwälte soweit gehen das ich meine Selbständigkeit und damit meine finanzielle Existenz an den Nagel hängen kann?
Nein, soweit wird es nicht kommen.
Sie sollten das Abmahnschreiben aber nicht ungeachtet lassen, sondern unbedingt einen Anwalt beauftragen, der hier die optimale Lösung für Sie erzielt.
Gern steht Ihnen meine Kanzlei dafür zur Verfügung.