Sehr geehrter Fragesteller,
ja, das ist so in Ordnung, bis auf folgendes:
Sie müssten noch dazu schreiben, ob es eine Einzelvollmacht werden soll, oder nur eine gemeinsame Vertretung möglich sein soll, oder, ob einer der Ersatzbevollmächtigte und der andere der Hauptbevollmächtigte sein soll.
Sie können die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister in Berlin registrieren lassen.
Selbstverständlich sollten die Bevollmächtigten Kenntnis haben und einverstanden sein. Sie müssen aber nicht mit unterschreiben.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
Hallo Frau Draudt-Syroth,
Was tun, wenn die Bank die Anerkennung dieser Vollmacht verweigert, weil sie eigene Bankvollmachten haben?
Sollte die Vollmacht von einem Rechtsanwalt beurkundet sein, oder ist sie auch so vollständig?
Muss der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original vorlegen, oder reicht eine Kopie?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.
Sehr geehrter Fragesteller,
„Was tun, wenn die Bank die Anerkennung dieser Vollmacht verweigert, weil sie eigene Bankvollmachten haben?"
Besser noch eine eigene Bank Vollmacht ausstellen. Rechtlich gesehen müsste die Bank sie zwar akzeptieren, hier kommt es aber häufig zu Problemen, die man durch eine extra Bankvollmacht vermeiden kann.
„Sollte die Vollmacht von einem Rechtsanwalt beurkundet sein, oder ist sie auch so vollständig?"
Wenn dann müsste die Beurkundung notariell sein. Es geht aber auch ohne.
„Muss der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original vorlegen, oder reicht eine Kopie?"
Im Original.
Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin