Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sind erst scheidungsfähig, wenn in Deutschland eine Ehe existiert. Wenn also ein Eheverbot besteht, dann können Sie nicht geschieden werden (und müssen auch nicht). Daher prüfen Sie genau, warum die Ehe nicht anerkannt wird, Ggf. müsste geprüft werden, ob sonst die ausländische Ehe im Ausland geschieden werden muss, das geht aber über die Frage hinaus.
Es könnte hier ggf. kein Eheverbot bestehen sondern nur ein Einreiseproblem!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Scheidung
28. März 2023 15:11 |
Preis:
60,00 €
|
Beantwortet von
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Hallo meine Frau ( ukrainische Staatsbürgerin ) und anerkannte Flüchtling und ich deutscher Staatsbürger haben im Juni 2022 in Dänemark geheiratet. Die Ehe wird nicht von der Behörde anerkannt sei kein A1 Zertifikat besitzt. Frage ist eine Scheidung erforderlich? Wir werden bei der Behörde unter Bedarfsgemeinschaft geführt.
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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