Zuverdienst bei einer vollen Erwerbsminderungsrente

20. März 2023 06:35 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Ich bekomme ab1.04 eine volle Erwerbsminderungsrente und möchte einen Nebenjob also minijob in Höhe von 520 Euro Basis und dienstags und donnerstags also nur 2 mal die Woche je5 Stunden annehmen .10 Stunden die Woche.ohne meine VOLLE Rente zu gefährden. Es heißt ja aber bei einer Vollen EM Rente ist man unter 3 Stunden am Tag arbeitsfähig und man soll unter 15 Stunden die Woche bleiben. Gefährde ich mit diesem Job meine volle Rente und bekomme nur fie halbe oder gar einen Wegfall der Rente?Ich habe nämlich Post bekommen dass ich vorhatte einen Job UEBER 15 Stunden die Woche anzunehmen was ja nicht richtig ist.sollte ich auf die Annahme des Jobs lieber verzichten und mir was unter 3 Stunden suchen?fuer mich waere es leichter 5 Stunden am Tag 2 mal zu arbeiten weil ich noch anfahrtswege habe usw und es zu einer größeren Belastung fuehrt das habe ich der Rentenversicherung so geschrieben.im rentenbescheid steht außerdem dass ich 17800 Euro zuverdienen darf im Jahr da wäre ixh ja drunter.

20. März 2023 | 10:31

Antwort

von


(43)
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66119 Saarbrücken
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie riskieren tatsächlich ihre volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie täglich mehr als 3 Stunden arbeiten. Unter der 15 Stunden Grenze in der Woche müssen Sie jedenfalls zwingend bleiben, sonst riskieren Sie die Aufhebung des vollen Erwerbsminderungsbescheides.

Was die Überschreitung der 3 Stunden betrifft, so ist das eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters bei der Rentenkasse. Er kann es durchgehen lassen, wenn Sie gut argumentieren, dass Sie bei 2 oder 3 mal 5 Stunden arbeiten, dann ja genügend Erholungszeit und Regenerationszeit in der Woche haben, ansonsten eben ja 5 Tage unterwegs sind auch bei 3 Stunden täglicher Arbeitszeit. Das kann ja durchaus viel anstrengender sein mit täglicher Anfahrt zur Betriebsstätte.

Ihr Rententräger kann Ihr Leistungsvermögen auch durch den Sozialmedizinischen Dienst überprüfen lassen. Kommt der dann zu dem Schluss, dass Sie auch jeden Tag 5 Stunden in der Woche (wieder) arbeiten können, riskieren Sie eine Aufhebung des vollen Erwerbsminderungsbescheides.

Als Anwalt kann ich nur den sichersten Weg raten, also besser nicht 3 Stunden tägliche Arbeitszeit überschreiten. Es sei denn Sie haben die Zustimmung ihres für Sie zuständigen Sachbearbeiters, dass er die Überschreitung akzeptiert (aufgrund des Erholungspotentials an den anderen Tagen dann).



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.

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