Angebot wirksam zurückgezogen?

14. März 2023 15:08 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Konstantinos Krikis

Am 07.01. haben wir ein Angebot zu geschickt bekommen.

Dieses Angebot haben wir nicht angenommen.

Am 12.01. kam die Mitteilung, dass wir bekanntes Angebot als gegenstandslos betrachten sollen.

Ist damit das Angebot nicht mehr gültig bzw. wirksam zurückgezogen worden ?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sofern eine Bindungswirkung des Angebots nicht durch denjenigen, welcher das Angebot abgegeben hat ausgeschlossen wurde, besteht gemäß § 145 BGB prinzipiell Bindungswirkung.
Gemäß § 146 BGB entfällt die Bindungswirkung unter anderem, wenn das Angebot abgelehnt wurde oder die Annahmefrist abgelaufen ist.

Bei unter Abwesenden gemachten Angeboten, wie es hier der Fall ist, ist die Länge der Annahmefrist gemäß § 147 Absatz 2 BGB vom Einzelfall abhängig. Abzustellen ist hierbei auf den Zeitraum, in welchem der Antragende mit dem Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen rechnen kann. Der Zeitraum beginnt bereits in dem Zeitpunkt, in dem das Angebot abgegeben wurde. Die Dauer der Übermittlung zählt somit zu diesem Zeitraum dazu.
In die Bewertung, wie lange die Frist zu bemessen ist, fließt die Dauer des für die Kommunikation gewählten Übermittlungsweges hinein, ebenso die jeweils übliche Bearbeitungs- und Überlegungsfrist.

Ohne den Inhalt des Angebots zu kennen, lässt sich keine genaue Aussage treffen, wie lang die Annahmefrist zu bemessen ist.
Folgende Fristen wurden jedoch von der Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits herangezogen:
- Bei Mietverträgen 2 bis 3 Wochen
- Bei Lebensversicherungen 4 Wochen
- Bei Kauf einer Eigentumswohnung 4 Wochen

Die Beurteilung, welche Frist gilt, liegt somit effektiv im Ermessen des Gerichts, welches den Einzelfall bewertet.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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